Autoren:
Kornelius Götz
Kornelius Götz, M.A. *1959 in Mannheim
Studium Geschichte, Politik und Recht an der Fernuniversität in Hagen
1984-96 Restaurator für Technisches Kulturgut am Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim
1996 - bis heute Gründung Büro für Restaurierungsberatung, Götz | Lindlar Freiberuflicher Fachplaner für Restaurierung
1989 – 1997 Fachgruppensprecher Technisches Kulturgut in der Arbeitsgemeinschaft der Restauratoren (AdR)
1997 – 2001 Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Restauratoren (AdR)
2001 - 2007 Präsident des Verbandes der Restauratoren (VDR)
seit 2006 Obmann des nationalen Spiegelausschusses am DIN zu CEN/TC 346 Conservation of Cultural Property
Lehraufträge an der Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Studiengang Restaurierung in Berlin und
Haute école d'arts appliqués du canton de Neuchâtel, La Chaux-de-Fonds, Schweiz
Die VOB/B ist im deutschen Recht ein vorformuliertes Klauselwerk, das dazu bestimmt ist, in Bauverträgen die Regelungen des hierfür anwendbaren gesetzlichen Werkvertragsrechts zu ergänzen und teilweise zu modifizieren. Dies dient insbesondere dazu, das Fehlen von spezifischen Regelungen für das Bauvertragsrecht im deutschen Zivilrecht auszugleichen.
(Zitat, ausführlich hier, auch mit Volltexten zu EInzelparagraphen der VOB/B.)
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, in Bauverträgen mit ihren Auftragnehmern die Geltung der VOB/B zu vereinbaren.