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Ausschreibungsverfahren

Autoren:
Kornelius Götz

Allgemein
In Leistungsverzeichnissen und Ausschreibungsverfahren ist eine bestimmte Terminologie üblich.
  • Auftraggeber (AG): die ausschreibende Stelle;
  • Auftragnehmer (AN): die ausführende Firma;
  • Bieter: wenn sich eine Firma um eine ausgeschriebene Arbeit bewirbt, um ein Angebot abgeben zu dürfen.

(Mehr hier)

Bei Industriedenkmalen sollte wie bei allen Denkmalen eine besondere Sorgfalt bei der Wahl des Angebotsverfahrens aufgewendet werden. Hier handelt es sich häufig um nicht standardisierte Aufgaben, die Behutsamkeit im Umgang mit dem Denkmal und deshalb eine besondere Qualifizierung der tätigen Firmen erfordern. Das Ausschreibungsverfahren sollte deshalb grundsätzlich ein zweistufiges Verfahren sein: 

  1. Präqualifikation
  2. Vergabearten
Wenn die auszuschreibenden Leistungen zu gering sind, um ein zweistufiges Verfahren durchzuführen, wird die Präqualifikation in das Leistungsverzeichnis integriert.
(Mehr dazu extern in Vergabe und Verfahrensarten)