image_pdfimage_print

Zustandserfassung

Autoren:
Ulrich Stappert

Die Erfassung des baulichen und hydraulischen Zustandes des Kanalnetzes ist Voraussetzung für die Sicherstellung der Ziele Standsicherheit, Dichtheit und Betriebssicherheit, die die DWA in ihrem Merkblatt 143-1 31  formuliert. Die Befahrung des bekannten Kanalnetzes mittels Kamera hilft als Nebeneffekt, die Bestandserfassung zu komplettieren. Erfahrungsgemäß erhöht sich die Länge des bekannten Kanalnetzes nach der Kamerabefahrung im Vergleich zur Bestandserfassung um einen Faktor zwischen 1,5 und 3 bezogen auf die Haltungslänge. Die Anschlussleitungen werden bei der Befahrung ohnehin erstmals erfasst. Da die Zustandserfassung üblicherweise eine Vielzahl bisher unbekannter und oft auch überdeckter Schächte ermittelt, ist eine Nachvermessung unumgänglich. Hierzu sind verdeckte Schächte zunächst freizulegen und zu sichern. Das Hochziehen dieser Schachtbauwerke bis zur Geländeoberkante ist Bestandteil des Sanierungskonzeptes, da erst im Rahmen einer Gesamtkonzeption entschieden werden kann, ob der Schacht saniert werden muss oder gar vollständig zu erneuern ist. Da auch die Kamerabefahrung durch Hindernisse im Kanal manchmal an ihre Grenzen stößt, können Fließwege und Netzstrukturen auch durch Farb- und (bei mit Wasser gefüllten Netzabschnitten) Pumpversuche aufgezeigt werden.

Erst nach der baulichen und hydraulischen Zustandserfassung ist die Bestandsfassung abgeschlossen.

 1Merkblatt ATV-DVWK-M 143-1 Sanierung von Entwässerungssystemen außerhalb von Gebäuden, Teil 1: Grundlagen  Herausgeber: ATV-DVWK Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (Februar 2015)