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Glossar

Altlasten

Als Altlast im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes gelten nachgewiesene gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Kontaminationen von Boden oder Grundwasser, ist der Nachweis noch nicht erbracht, handelt es sich um eine Altlastenverdachtsfläche.

Zum Umgang mit Gefahrstoffen siehe das Kapitel im Handbuch

Authentizität

Authentizität (de)
authenticity (en)
authenticite (fr)
Ausmaß, in dem ein Objekt der von ihm beanspruchten Identität entspricht ANMERKUNG Der Begriff „Authentizität“ darf nicht mit „Originalität‘ verwechselt werden.

Quelle: Erhaltung des kulturellen Erbes – Allgemeine Begriffe; Deutsche Fassung EN 15898:2011, 3.1.7

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Bedeutung

Bedeutung (de)
significance (en)
interet patrimonial (fr)
Kombination aller Werte, die einem Objekt zugeschrieben werden

Quelle: Erhaltung des kulturellen Erbes – Allgemeine Begriffe; Deutsche Fassung EN 15898:2011, 3.1.6

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Defekt

Defekt (de)
defect (en)
defaut (fr). rnaltacon (Syn.) (fr) …. ·
Beeinträchtigung eines Objekts infolge der Konzeption, des Herstellungsverfahrens oder der Beschaffenheit der verwendeten Materialien ·

ANMERKUNG „Malfacon“ wird im Französischen nur im Bereich ortsfesten Kulturerbes für einen Mangel in der
Produktion eines Objekts verwendet.

Quelle: Erhaltung des kulturellen Erbes – Allgemeine Begriffe; Deutsche Fassung EN 15898:2011, 3.2.5

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Dokumentation

Dokumentation (de)
documentation (en)
documentation (fr)
aufgezeichnete Informationen. die für gegenwärtige und zukünftige Konservierung und für Referenzzwecke erzeugt. gesammelt, vorgehalten und dauerhaft aufbewahrt werden

BEISPIELE Röntgenaufnahmen, Zeichnungen, Photographien, schriftliche Berichte, digitale Dateien, Photogramme. Laserscans usw.

ANMERKUNG Dieser Begriff kann sich statt auf das Ergebnis auch auf den Vorgang selbst beziehen.

Quelle: Erhaltung des kulturellen Erbes – Allgemeine Begriffe; Deutsche Fassung EN 15898:2011, 3.6.8

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Erhaltungszustand

Erhaltungszustand (de), Zustand (Syn.) (de) ·
condition (en) ·
etat de conservation (fr)
physische Beschaffenheit eines Objekts zu einem bestimmten Zeitpunkt

ANMERKUNG Oie Bewertung des Zustands eines Objekts hangt vom Kontext ab und damit von dem Grund, dessentwegen sie durchgeführt wird.

Quelle: Erhaltung des kulturellen Erbes – Allgemeine Begriffe; Deutsche Fassung EN 15898:2011, 3.2.1

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GAEB
 
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Industriedenkmal
Konservierung
Konservierung (de), Konservierung-Restaurierung (Syn.) (de), Bestandserhaltung (Syn.) (de)
conservation (en), conservation-restoration  {Syn.) (en)           ·
conservation (fr), conservation-restauration  (Syn.) {fr)
 
Vorkehrungen und Maßnahmen, die auf die Bewahrung des Kulturerbes bei gleichzeitiger Respektierung der
Bedeutung abzielen, einschließlich der Zugänglichkeit für gegenwärtige und zukünftige Generationen
 
ANMERKUNG 1    Konservierung umfasst „Präventive Konservierung“, ,,Stabilisierende Konservierung“ und
Restaurierung (siehe (20).
 
ANMERKUNG 2  Oie Bezeichnung „Konservierung·Restaurierung“ wird vor allem im Bereich des beweglichen
Kulturerbes verwendet.
 
ANMERKUNG 3  Die Bezeichnung „Bestandserhaltung“ wird ebenfalls, vor allem in Bibliotheken und Archiven, verwendet.
 
ANMERKUNG 4  Alle Maßnahmen der Konservierung beruhen stets auf dokumentarischem und/oder materiellem historischen Nachweis (siehe (9).
 
Quelle: Erhaltung des kulturellen Erbes – Allgemeine Begriffe; Deutsche Fassung EN 15898:2011, 3.3.1
 

Artikel: Leitvorstellung im Umgang mit dem Denkmal

Kontext

Kontext (de)
context (en)
contexte (fr)
vergangene, gegenwärtige und zukünftige Gegebenheiten, d.ie sich auf die Bedeutung auswirken

ANMERKUNG „Kontext“ bezieht sich auf die Umslände,. materielle wie immaterielle, unter denen ein Objekt geschaffen. erbaut. benutzt. verehrt, gefunden, ausgegraben, aufbewahrt, präsentiert usw. wird.

Quelle: Erhaltung des kulturellen Erbes – Allgemeine Begriffe; Deutsche Fassung EN 15898:2011, 3.1.8

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Leistungsverzeichnis
 

Artikel: Leistungspositionen

(Extene Seiten Mehr)

Objekt

Objekt (de)
object (en)
objet (fr), bien culturel (Syn.) (fr) .
einzelne Ausdrucksform des materiellen Kulturerbes

ANMERKUNG In dieser Norm wird die Bezeichnung „Objekt“ für bewegliches und ortsfestes Kulturerbe verwendet. In bestimmten fachlichen zusammenhängen werden andere Bezeichnungen benutzt: z. B. .Artefakt“, ,,Kulturgut“,
,.Gegenstand“ (,,item“ im Englischen), ,,Ensemble“, .,Stätte“/,,Flächendenkmal“ (,,site“ im Englischen), ,,Gebäude“,
,.Erzeugnis“/,.Stoffaufbau“(Jabric“ im Englischen).

Quelle: Erhaltung des kulturellen Erbes – Allgemeine Begriffe; Deutsche Fassung EN 15898:2011, 3.1.3

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Preisspiegel

Zusammenstellung der Angebote verschiedener Bieter
Quelle https://de.wikipedia.org/wiki/Preisspiegel

Artikel: Software für die Ausschreibung

Präqualifikation

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Präventive Konservierung

Präventive Konservierung (de)
preventive conservation (en)
conservation preventive (fr), rnesures de prevention (Syn.) (fr)
Vorkehrungen und Maßnahmen zur Vermeidung oder Minimierung von künftigem Schaden, Abbau und
Verlust und folglich invasivem Eingriff

ANMERKUNG Im Bereich beweglichen Kulturerbes ist präventive Konservierung im allgemeinen indirekt; d. h. diese
Vorkehrungen und Maßnahmen werden in der unmittelbaren Umgebung des Objekts durchgeführt.

Quelle: Erhaltung des kulturellen Erbes – Allgemeine Begriffe; Deutsche Fassung EN 15898:2011, 3.3.5

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Reinigung

Reinigung (de)
cleaning (en)
nettoyage (fr)
Entfernung unerwünschten Materials von einem Objekt

ANMERKUNG Die . Kriterien dafür, was „unerwünschtes Material“ ist, sind stets festzulegen, z. 6. potentiell schädigendes Material. Detail verdeckendes Material, unästhetisches Material usw.

Quelle: Erhaltung des kulturellen Erbes – Allgemeine Begriffe; Deutsche Fassung EN 15898:2011, 3.5.3

Artikel: Reinigungsmethoden

Rekonstruktion

Rekonstruktion (de)
reconstruction (en)
reconstitution (fr), restitution (Syn.) (fr)
Wiederherstellung eines Objekts zu einer angenommenen früheren Form unter Verwendung von erhaltenem oder ersetzendem Material

ANMERKUNG 1 Eine Rekonstruktion respektiert die Bedeutung des Objekts und basiert auf Nachweisen. ANMERKUNG 2 Eine Rekonstruktion kann entweder physisch oder virtuell sein.
ANMERKUNG 3 In einigen Praxisbereichen wird die Bezeichnung „Restaurierung“ anstelle von „Rekonstruktion“ verwendet, wie sie hier definiert ist.

Quelle: Erhaltung des kulturellen Erbes – Allgemeine Begriffe; Deutsche Fassung EN 15898:2011, 3.5.6

Artikel: U-Bahnwagen

Renovierung

Renovierung (de)
renovation (en)
renovation {fr)
Maßnahmen zur Erneuerung eines Objekts, ohne dass dabei notwendigerweise sein Material und seine
Bedeutung respektiert sein müssen

ANMERKUNG 1 Bloße Renovierung ist keine Maßnahme der Konservierung.

ANMERKUNG 2 Ein Renovierungsplan kann aber einige Konservierungsmaßnahmen einschließen.

Quelle: Erhaltung des kulturellen Erbes – Allgemeine Begriffe; Deutsche Fassung EN 15898:2011, 3.5.9

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Reparatur

Reparatur (de)
repair (en)
reparation (fr)
Maßnahmen an einem Objekt oder einem Teil davon, um dessen Funktionalität und/oder Erscheinungsbild wiederherzustellen

ANMERKUNG 1 Eine Reparatur ist nur dann eine Maßnahme der Restaurierung, wenn sie die Bedeutung respektiert und auf Nachweisen basiert. ·

ANMERKUNG 2 Reparatur wird im Bereich des ortsfesten Kulturerbes allgemein als eine Maßnahme der
Stabilisierenden Konservierung angesehen.

Quelle: Erhaltung des kulturellen Erbes – Allgemeine Begriffe; Deutsche Fassung EN 15898:2011, 3.5.10

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Restaurierung

Restaurierung (de)
restoration (en)
restauration (fr) . . .
Maßnahmen an einem stabilen oder stabilisierten Objekt, die darauf abzielen, seine Wertschätzung, sein
Verständnis und/oder seine Benutzung zu erleichtern, wobei seine Bedeutung sowie die vorgefundenen
Techniken und Materialien respektiert werden ·

ANMERKUNG 1 In einigen Professionen, speziell im Bereich des ortsfesten Kulturerbes, deckt der Begriff
,,Restaurierung“ traditionell die gesamte „Konservierung – Restaurierung“ ab.

ANMERKUNG 2 Stabilisierende Konservierung wird oft gleichzeitig mit Restaurierung ausgeführt.

Quelle: Erhaltung des kulturellen Erbes – Allgemeine Begriffe; Deutsche Fassung EN 15898:2011, 3.3.6

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Reversibilität

Reversibilität (de)
reversibillty (en)
reversibilite (fr)
Ausmaß, in dem eine Behandlung rückgängig gemacht werden kann ohne Beschädigung des Objekts

Quelle: Erhaltung des kulturellen Erbes – Allgemeine Begriffe; Deutsche Fassung EN 15898:2011, 3.3.2

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Rückbau

„Reduzierung“ von nicht erhaltungsfähigen Bauteilen
Quelle Pflegewerk: Pflegeplan

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Sanierung

Sanierung (de)
rehabilitation (en)
rehabtlltatlon (fr)
Eingriffe an einem ortsfesten Objekt, um eine angenommene frühere Nutzung wieder zu ermöglichen, es an eine andere Nutzung oder an‘. bestimmte Standards für Wohnlichkeit, Sicherheit und Zugänglichkeit anzupassen

ANMERKUNG 1 Eine Sanierung sollte auf überprüften Nachweisen basieren und die Bedeutung berücksichtigen.

ANMERKUNG 2 Sanierung ist nicht automatisch eine Maßnahme der Konservierung, kann aber Konservierungsmaßnahmen einschließen.

Quelle: Erhaltung des kulturellen Erbes – Allgemeine Begriffe; Deutsche Fassung EN 15898:2011, 3.5.8

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Schaden

Schaden (de), Beschädigung (Syn.) (de)
damage {en)
alteration (fr), deg radation (Syn.) (fr), desordre (Syn.) (fr), patholog ie (Syn.) (fr) Veränderung, die die Bedeutung oder die Stabilität mindert

ANMERKUNG 1 Stabilitat kann physischer. chemischer, biologischer usw. Art sein.

ANMERKUNG 2 Obwohl ,,Schaden“ allgemein negativ konnotiert ist, kann er manchmal als Steigerung der Bedeutung angesehen werden.

Quelle: Erhaltung des kulturellen Erbes – Allgemeine Begriffe; Deutsche Fassung EN 15898:2011, 3.2.7

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Stabilisierende Konservierung

Stabilisierende Konservierung (de)
remedial conservation (en)
conservation curative (fr), interventions curatives (Syn.) (fr) .
Maßnahmen, die direkt an einem Objekt vorgenommen werden, um weiteren Abbau zu verhindern und/oder
Schaden zu begrenzen

Quelle: Erhaltung des kulturellen Erbes – Allgemeine Begriffe; Deutsche Fassung EN 15898:2011, 3.3.6

Momentan ist kein Inhalt mit diesem Begriff klassifiziert.

Unversehrtheit

Unversehrtheit (de), Integrität (Syn.) (de)
integrity (en)
inteqrite (fr)
Ausmaß an physischer oder ideeller Vollständigkeit eines Objekts

Quelle: Erhaltung des kulturellen Erbes – Allgemeine Begriffe; Deutsche Fassung EN 15898:2011, 3.2.3

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Wert

Wert (de)
value (en)
valeur (fr)
Wichtigkeit, die eine einzelne Person oder die Gesellschaft einem Objekt zuweisen

ANMERKUNG 1 Werte können unterschiedlichen Typs sein, zum Beispiel: künstlerischen, symbolischen, historischen;
sozialen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, technologischen, usw.. · ·

ANMERKUNG 2 Der zugeschriebene Wert kann sich je nach den Umständen ändern, z. 8. wie die Bewertung vorgenommen wird, ihrem Kontext und dem Zeitpunkt. Die Wertangabe soll immer begleitet sein von der Arigabe ihres spezifischen Typs.

Quelle: Erhaltung des kulturellen Erbes – Allgemeine Begriffe; Deutsche Fassung EN 15898:2011, 3.1.5

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Wiederaufbau

Wiederaufbau (de), Remontage (Syn.) {de)
reassembly (en)
reassernblaqe (fr), remontage (Syn.) (fr)
Wiederzusammenfügung von getrennten Teilen eines Objekts

ANMERKUNG Die Bezeichnung „Anastylosis“ wird hierfür manchmal im Zusammenhang .mit ortsfestem Kulturerbe benutzt.

Quelle: Erhaltung des kulturellen Erbes – Allgemeine Begriffe; Deutsche Fassung EN 15898:2011, 3.5.5

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Korrosion und restauratorischer Korrosionsschutz

Glossar

Autoren:
Cora Zimmermann

1       Korrosion und Schadensbilder

 

1.1       Definition und Begriffe

Korrosion (von lat. corrodere: zernagen, zerfressen) wird allgemein für die Beschreibung einer unerwünschten Zerstörung von Metallen gebraucht.

Nach DIN EN ISO 8044 lautet die Definition: „Korrosion ist die Reaktion eines metallischen Werkstoffs mit seiner Umgebung, die eine messbare Veränderung des Werkstoffs bewirkt und zu einer Beeinträchtigung der Funktion eines mechanischen Bauteiles oder eines ganzen Systems führen kann. In den meisten Fällen ist diese Reaktion elektrochemischer Natur, in einigen Fällen kann sie jedoch auch chemischer oder metallphysikalischer Natur sein.“ (DIN EN ISO 8044:2015).

Die Wechselwirkung zwischen einem Metall und seiner Umgebung führt zu Konsequenzen:

  • einer Veränderung der Erscheinung des Metalls (wie z.B. eine Verfärbung der Oberfläche)
  • einer Beeinträchtigung der Funktion (z.B. Bruch oder Undichtigkeit)
  • oder einer Beeinträchtigung der Umgebung (z.B. aufgrund giftiger Verwitterungsprodukte).

Die Begriffe Korrosion und Verwitterung beziehen sich beide auf Alterungsprozesse von Werkstoffen und Schadwirkungen durch den Einfluss u.a. der Atmosphäre. Im Unterschied zur Korrosion kommt Verwitterung meist für andere Werkstoffe als Metalle und Beschichtungen zur Anwendung.

Korrosion wird im Sprachgebrauch mit unterschiedlicher Bedeutung verstanden. Das formale Begriffsverständnis unterscheidet Korrosion (der Vorgang), Korrosionserscheinung (jedes beobachtbare Ergebnis), Korrosionsschaden (resultierende Beeinträchtigung), sich ergebende Korrosionsprodukte (aus Werkstoff und Medium) und Korrosionsschutz (Veränderung am Korrosionssystem, um Korrosionsschäden zu verringern).

Die im allgemeinen Sprachgebrauch verwendeten Begriffe Rost und Patina bezeichnen demnach Korrosionserscheinungen.

In der Restaurierung kommt dabei dem Begriff der Patina eine besondere Bedeutung zu. Unter Patina (von ital. patina: dünne Schicht, Firnis) werden Alterungserscheinungen von Werkstoffen verstanden, dies kann sich auf Struktur und Farbe der Oberfläche beziehen. Patina kann durch natürliche oder künstliche Alterung erzeugt werden; bei Metalle wirken dabei dieselben Vorgänge wie bei der Korrosion.

Im Unterschied zur Korrosion wird der Begriff Patina jedoch auch im Zusammenhang mit Ölbildern und Wandmalereien verwendet und bezieht sich auf eine Veränderung der Farbwirkung des Bildes durch Alterung im Laufe der Zeit: Ölbilder werden mit einem farbneutral-transparenten Firnis überzogen, welcher durch Oxidation vergilben kann. Daher auch die italienische Bezeichnung.

Im Zusammenhang mit Restaurierungen wird Patina meist für eine Veränderung am Objekt genutzt, die einen Alterswert besitzen kann, solange sie nicht unansehnlich wirkt. So kann sich in der Restaurierung – obwohl beim Metall Ursachen der Patina denen der Korrosion entsprechen – der Umgang mit Auswirkungen und die Entscheidung möglicher Schutzmaßnahmen z.T. deutlich unterscheiden.

1.2       Vorgänge

Der Korrosionsvorgang beginnt mit der Fertigstellung des Objektes und endet mit dem vollständigen Zerfall in seine elementaren Bestandteile. Ursprung ist das natürliche Streben der Metalle, eine chemische Verbindung im Zustand niedrigster Energie zu erlangen. Das Bestreben lässt sich dabei nicht verhindern, durch geeignete Maßnahmen kann es sich verzögern lassen.

Fast alle Metalle liegen in der Natur in Form chemischer Verbindungen vor, ihren Erzen. Die Gewinnung der Metalle geschieht durch Aufbereitung und Verhüttung der Erze unter hohem Energieaufwand. Je größer die bei dieser Umwandlung aufgewendete Energie war, desto heftiger sucht das Metall in den ursprünglichen Zustand zurückzukehren. Diese Metalle sind korrosionsanfällig.

Ausnahme sind Metalle, welche in der Natur in gediegener Form vorliegen (Gold, Platin). Hier ist das Bestreben geringer, diese Metalle sind korrosionsbeständiger.

So besitzen Metalle ein großes Bindungsbestreben zu den Elementen ihrer Erzmineralien. Sind diese Elemente Bestandteile der angreifenden Umgebung, wirken sie als Korrosionsmedien und es ergeben sich Korrosionsprodukte, welche der Zusammensetzung der Rohstoffe ähneln oder gleichen. Der Zunder des Eisens entspricht beispielsweise dem Eisenerz Magnetit; Rost entspricht dem Eisenerz Limonit.

Erste Schichtbildungen

Im ersten Schritt einer Metallumwandlung bilden sich zunächst hauchdünne Reaktionsschichten auf der Oberfläche. Dazu nutzen Metalle Sauerstoff, Feuchtigkeit und Schadstoffe der Umgebung(-sluft). Diese Schichten wirken noch nicht zerstörend und unterscheiden sich bei den verschiedenen Metallen in ihrer Struktur, Dichte und Farbe.

Treten diese Eigenschaften so auf, dass sie einen Fortgang der Veränderungsvorgänge verhindern, kommt die chemische Aktivität der Metalloberfläche zum Stillstand und es ergibt sich eine natürliche Schutzschicht. In dem Fall ähnelt das spezifisches Volumen der Schicht dem Grundmetall, sie wirkt dicht und stabil. Dies geschieht bei bestimmten Aluminium-, Blei-, Zink-, Zinn-, Chrom- und Kupferverbindungen. Das technische Verfahren der Passivierung nutzt diesen Effekt.

Die Bildung einer Schutzschicht setzt jedoch einen ungestörten Aufbau voraus. Wird die Bildung durch chemisch reaktionsfähige Verunreinigungen gestört, entstehen Gitterstörungen. Es bleibt ein chemisches Bindungsbestreben aktiv und der Korrosionsvorgang kann sich fortsetzen.

Ist das spezifische Volumen der sich bildenden Oxidschichten wesentlich größer als das des Grundmetalls, sind die entstehenden Schichten porös, rissig und haften schlecht. Auch in dem Fall können sich die Oxidations- und Korrosionsvorgänge darunter fortsetzen.

Silber läuft an, Eisen rostet und Kupferwerkstoffe werden braun, grün oder schwarz.

Reaktionsfähigkeit der Metalle 

Grundsätzlich sind alle Metalle und ihre Legierungen gleich aufgebaut. Sie bestehen aus unzähligen Atomen mit positiv geladenem Atomkern und negativ geladener Elektronenhülle.

Die Atomkerne sind regelmäßig angeordnet und bilden ein sogenanntes „Metallgitter“. Die Elektronen bewegen sich im Zwischenraum der Atomkerne frei und bilden eine bewegliche „Elektronenwolke“. Die Elektronen bleiben in der Hülle, da sich Plus- und Minusladung gegenseitig im Gleichgewicht halten, aber sie lassen sich nicht mehr einzelnen Kernen zuordnen, sondern nur noch dem gesamten Atomhaufen.

So hält die Elektronenhülle als negativ geladenes „Bindemittel“ im Metall die positiven Atomkerne zusammen. Wird das „Bindemittel“ oder das Gleichgewicht Bindemittel-Kerne gestört, wird der Metallverbund geschwächt. Der Korrosionsangriff beginnt.

Chemische Vorgänge 

Im Unterschied zu mechanischer Zerstörung (wie Verschleiß) rühren die Veränderungen bei der Korrosion meist aus chemischer oder elektrochemischer Reaktion mit der Umgebung.

Metallatome der Oberfläche reagieren mit den Bestandteilen der Luft wie Luftsauerstoff, Schwefeldioxid, Stickoxid oder Chlorwasserstoff und gehen eine chemische Verbindung ein. Beispiel ist das Anlaufen von Silber: es bildet mit dem in der Luft enthaltenen Schwefelanteilen das schwarzfarbige Silbersulfid.

Auch unter Luftabschluss können Metalle mit in organischen Flüssigkeiten gelösten Nichtmetallverbindungen reagieren. Der Metallverbund löst sich dabei, es findet eine Zersetzung statt. Der Angriff kann rein chemischer Natur sein, meist wirken sie jedoch mit elektrochemischen Vorgängen zusammen.

Elektrochemische Vorgänge 

Tritt Feuchtigkeit oder Wasser hinzu, können die Abläufe eines galvanischen Elementes wirken. Die meisten Korrosionsvorgänge werden dadurch in Gang gesetzt.

Alsgalvanisches Element funktioniert jede Kombination zwei verschiedener Metalle und eines Elektrolyten. Die Metalle wirken dabei als Elektronenleiter und werden daher auch Elektroden genannt. Ein Elektrolyt ist ein Medium, welches elektrischen Strom durch Ionen transportiert.

Grundsätzlich ist ein galvanisches Element eine Vorrichtung zur Umwandlung von chemischer in elektrische Energie[1]. Ist der Effekt erwünscht, wird er als Gleichspannungsquelle genutzt (z.B. Batterie, Akkumulator).

Die Funktion des galvanischen Elementes beruht auf zwei räumlich voneinander getrennt ablaufenden chemischen Reaktionen: einer Reduktion und einer Oxidation (sog. Redoxreaktion).

Abb. Durch Verbinden der beiden sog. Halbzellen mit einem Elektronenleiter (die Metalle selbst) und einem Ionenleiter (Elektrolyt) wird der Stromkreis geschlossen.

An den Elektroden findet der jeweilige Ladungsaustausch zwischen Elektronenleiter und Elektrolyt-Lösung statt.

Kathode wird die Elektrode genannt, an der die Reduktion stattfindet (Elektronenaufnahme: Pluspol, das edlere Metall).

Anode wird die Elektrode genannt, an der die Oxidation stattfindet (Elektronenabgabe, Energieabgabe: Minuspol, das unedlere Metall).

Die Elektronen wandern von der Anode zur Kathode. Die Anode (das unedlere Metall) verliert dadurch Elektronen, erleidet also eine Verdünnung ihres Elektronengases und verliert an innerem Zusammenhalt. Durch den Verlust der Elektronen überwiegt die positive Ladung der Atomkerne an der Metalloberfläche, sie stehen nun als Ionen zur Verfügung (positiv geladene Metallatome, da die Elektronen fehlen). Die Ionen lösen sich im Elektrolyten, bilden Salze, blättern ab etc. – d.h. die Anode zersetzt sich.

Voraussetzungen elektrochemischer Vorgänge 

Sind zwei unterschiedliche Metallen gemeinsam in einen Elektrolyten getaucht, und stehen sie miteinander im direkten metallischen Kontakt außerhalb des Elektrolyten, kann sich ein geschlossener Stromkreis ausbilden. Das unedlere Metall wird nach und nach aufgelöst, das edlere bleibt unversehrt.

Eine Elektrolytlösung entsteht dabei entweder durch in Lösung nehmen vorhandener Ionen, oder durch chemische Umwandlung, bei der Ionen entstehen.

Die Unterschiedlichkeit der Metalle bedeutet hierbei den Unterschied im elektrischen Potential, so dass eine Spannung entsteht. Gleiche Metalle ergeben keinen elektrischen Spannungsunterschied. Das galvanische Element funktioniert demnach so lange, bis ein elektrochemisches Gleichgewicht erreicht wird. Die Größe des Spannungsunterschieds, und damit der Wirkung des Vorgangs, hängt ab:

  • von der Art des Metalls (elektrochemisches Spannungspotential),
  • der Konzentration der Lösung
  • sowie der Temperatur.

Elektrochemische Spannungsreihe

Eine vergleichende Nebeneinanderstellung der Metalle nach ihrem elektrischen Potential ist die sog. elektrochemische Spannungsreihe.

Abb. Zur Ermittlung des elektrischen Potentials wird die Differenz gegenüber einem Referenzelement gemessen (Magnesium oder Wasserstoff).

Die Ergebnisse werden in Rangfolge sortiert und ergeben die Spannungsreihe.

Die elektrochemische Spannungsreihe ist insofern bedeutsam, da sich nach ihr die Richtung von Reaktionen voraussagen lässt: Ionen der Edelmetalle nehmen bereitwilliger Elektronen auf als Ionen unedler Metalle.

So oxidieren unedlere Metalle schneller; sie sind ein stärkeres Reduktionsmittel und geben dabei selbst Elektronen ab.

Daher gilt: Je weiter zwei Metallen in der Spannungsreihe auseinanderliegen, desto größer ist der Spannungsunterschied zwischen ihnen, desto stärkerer Strom fließt, und desto rascher geht eine elektrochemische Zersetzung des Minuspols einher.

Liegen Metalle in der Spannungsreihe nah beieinander, geht der Vorgang langsamer von statten.

Ergänzend dazu sind weitere Einflussfaktoren auf das realwirkende Spannungspotential zu beachten und können auch während eines Korrosionsvorgangs Potentialverschiebungen bewirken:

  • Größenverhältnisse der Metalloberflächen
  • Konzentrationsunterschiede in Legierungen
  • sich bildende Oxidschichten
  • Konzentrationsunterschiede im Angriffsmedium;

Zu Letzteren ist insbesondere das sog. Belüftungselement wichtig: an einem aufliegenden Wassertropfen ergibt sich ein Konzentrationsunterschied des Sauerstoffs zwischen Wassertropfenaußenfläche (Kathodenwirkung) und bedeckter Metalloberfläche (Anodenwirkung).

Abb.  Bild nach HEINRICH 1994)

1.3       Erscheinungsformen

Korrosionsvorgänge können sowohl an den Metalloberflächen erkennbar stattfinden als auch verborgen im Inneren des Metalls. Die DIN EN ISO 8044 kennt 36 (!) Arten von Korrosion. Für die Praxis sind einige Erscheinungsformen wesentlich.

Flächenkorrosion

Schema der Flächenkorrosion (links) und unter Ablagerungen (rechts) (nach WRANGLÈN 1985)

Die Flächenkorrosion erscheint als ein gleichmäßiger Abtrag über die gesamte angegriffene Oberfläche.

Es ist die harmloseste Ausprägung der Korrosion: Sie tritt großflächig auf, dringt aber zunächst nicht tief in das Metall ein.[2]Typisch für die Flächenkorrosion ist, dass die elektrochemische Wirkung über die Oberfläche wandert, also Teilflächen mal als Anode, mal als Kathode fungieren.

Erst wenn ein Wandern der Anoden-/ Kathodenbereiche behindert ist (z.B. an Flanschen, Armaturen, Übergängen), wirkt der Angriff lokal intensiver und zeigt im Erscheinungsbild Mulden (in der Literatur auch Muldenkorrosion genannt). Insgesamt ist der Materialverlust noch recht gering. Vertieft sich eine Mulde, ist es kein Lochfraß (s.u.), sondern die Folge massiver lokaler Schädigung.

Gleiches gilt für Ablagerungen: sie bewirken eine konzentriertere Wirkung auf die darunter befindliche Oberfläche. Es erfolgt ein rascherer, muldenförmiger Fortgang (z.T. auch als Ablagerungskorrosion bezeichnet). Ablagerungen können durch Schmutze, Bewuchs oder auch angetragene Korrosionsprodukte der Nachbarschaft entstehen.

Spaltkorrosion

Abb. Schema der Spaltkorrosion (nach WRANGLÈN 1985)

Spaltkorrosion ist eine Lokalelementbildung an engen Werkstoffspalten oder Bauteilfugen.

Es ergeben sich Konzentrationsunterschiede im Medium: entweder aggressive Medien ohne Sauerstoff (Konzentrationselement) oder Sauerstoffkonzentrationsunterschiede (Belüftungselement: Kathode Oberflächennah, Anode am Spaltgrund).

Die Spaltkorrosion tritt beispielsweise an Tragwerksverbindungen, unter Schraubköpfen oder zwischen Metalloberfläche und Beschichtungen auf.

Lochfraßkorrosion

Abb. Schema des Lochfraßes (links) und Wirkprinzip (rechts) (nach WRANGLÈN 1985 und HEINRICH 1994)

Lochfraßkorrosion bezeichnet eine örtlich begrenzte, in die Tiefe gehende Korrosionsform.

Sie zeigt eine punktuelle Beschädigung der Oberfläche neben unkorrodierten Bereichen. Unter einem Korrosionsherd kann sich eine regelrechte Höhlung verbergen. Die Schädigung ist kaum ablesbar.

Der echte Lochfraß betrifft Metalle mit Schutzschichten, d.h. natürlich passivierte oder beschichtete Oberflächen – also kein Eisen. Typisch ist diese Korrosionsform für Aluminium: in den durch Sauerstoff-Oxidation aufgebauten Passivschichten können vor allem wasserlösliche Chlor-Ionen und Sulfid-Ionen den Sauerstoff ersetzen und zerstören damit die Passivschicht an einer Stelle. An dieser Keimstelle kann Sauerstoff schlecht anbinden und keine Schutzschicht mehr ausbilden. Stattdessen tritt Feuchtigkeit ein und es entsteht ein Konzentrationselement: am Rand des Lochs zwar wenig Sauerstoff aber viel Halogenid/Sulfid, im Loch kein Sauerstoff und kaum Halogenid/Sulfid.

Die gesamte Oberfläche des Metalls bildet die Kathode, nur der kleine Rand des Lochs agiert als Anode. Da die Korrosionsgeschwindigkeit mit steigendem Flächenverhältnis Kathode / Anode zunimmt, wird das Loch schnell größer und frisst sich nadelstichartig in das Metall hinein.

Kontaktkorrosion

Schema der Kontaktkorrosion (links), Schichtkorrosion (Mitte links), Spongiose (Grauguss; Mitte rechts) und Selektiven Korrosion (Messing; rechts) (nach WRANGLÈN 1985 und HEINRICH 1994)

Die Kontaktkorrosion entsteht als elektrochemischer Prozess durch unmittelbaren Kontakt verschiedener Phasenund die gemeinsame Benetzung durch ein wässriges Korrosionsmedium (alternative Bezeichnungen: Bimetallkorrosion, galvanische Korrosion, kathodische Korrosion). Kontaktkorrosion kann auftreten bei

  • verschiedenen Metallen: z.B. an einer mit Tauschierung verzierten Oberfläche
  • heterogenen Lösungen an einer Oberfläche (z.B. Wassertropfen: Belüftungselement s.o.)
  • heterogenen Oberflächen: durch fertigungsbedingt unterschiedliche Widerstandsfähigkeit (Schichtkorrosion), durch Legierung oder Seigerungen (d.h. Entmischungen der Schmelze)
  • heterogenen Gefüge: bevorzugte Auflösung einzelner Gefügebestandteile
  • Sonderform Selektive Korrosion bei Messing: Zink wird ausgelöst, Kupfer verbleibt
  • Sonderform Spongiose bei Gusseisen: eisenreiche Phasen korrodieren, kohlenstoffreiche Anteile verbleiben

Kontaktkorrosion bei Metallpaarungen:

Abb. Nach TGL 18703-02, 1980 und Taschenkalender Feuerverzinken

Die Tabelle stellt lediglich einen Anhaltspunkt – die reale Praxiserfahrung kann deutlich abweichen (Legierungsbestandteile, sich ausbildende Oberflächenschichten als auch Größenverhältnisse der Metalloberflächen, s.o.).

Faustregel: die verhältnismäßig kleinere Oberfläche sollte aus gleichem oder edlerem Metall bestehen als die im Kontakt stehende größere Oberfläche – sonst ist es korrosionsgefährdet[3]

Im Inneren beginnende Erscheinungsformen

Auf atomarer Ebene sind Metalle gleich aufgebaut: Metallatome, umgeben von Elektronengas. Eine Ebene größer bestehen Metalle aus Gefügekörnern, kristallähnlichen Strukturen, die je nach Metall oder Legierung unterschiedlich groß und geformt sind. Innerhalb eines jeden Korns sind die Metallatome homogen angeordnet, untereinander jedoch unterschiedlich ausgerichtet. An den Übergängen, den Korngrenzen, ergeben leichte Ungleichheiten im Elektronengas – mögliche Schwachstellen, an denen Korrosionsvorgänge angreifen können.

Löst sich der Metallverbund zwischen den Körnern spricht man von interkristalliner Korrosion (Kornzerfall). Löst sich der Metallverbund innerhalb eines Korns, spricht man von innerkristalliner oder transkristalliner (hindurch) Korrosion.

Diese Korrosionsformen zeigen keine Verfärbung oder Mattierung, Oberflächenveränderungen können aber Hinweis auf ungünstige Bedingungen sein (Chlor- und Schwefelverbindungen mattieren oder schwärzen). Erscheinen feine Risse ist nicht abzuschätzen, wie tief die Struktur geschädigt wurde. Ein Korrosionsversagen tritt meist spontan und massiv auf.

Interkristalline Korrosion (Kornzerfall)

Abb.  Schema der Interkristallinen Korrosion (Kornzerfall) (nach HEINRICH 1994)

Immer dort, wo Gefügekörner besonders ausgeprägt sind, können sich Potentialdifferenzen zwischen Korninnerem und Korngrenzenergeben und Korrosionsmedien ansetzen. Typische Beispiele sindZinkguß (Bleisegregation, Eisen/Zinkphasen und Chloride), Entmischung nach Wärmebehandlungen. (Chromcarbide bei Edelstahl), Wasserstoffversprödung durch Beizen, Schweißen (Einlagerung von Wasserstoffatomen bevor sich H2bilden kann) oder Messing ((Kupfer/Zink, Ammoniak).

Spannungsrisskorrosion

Abb. Schema der Spannungsrißkorrosion (nach HEINRICH 1994)

Die Spannungsrißkorrosion ist ein Aufreißen des Metallgefüges bei zeitgleicher Einwirkung von Korrosionsmedium und mechanischen Spannungen; meist gemischt inter- und transkristallin.

Spannungen können gebrauchsbedingt, herstellungsbedingt oder auch metallurgisch angelegt vorhanden sein (Zug-, Biegespannungen, Restspannungen der Verformung oder Eigenspannung nach dem Guß).

In der Realität laufen fast immer mehrere Vorgänge gleichzeitig oder abwechselnd ab, so dass verschiedene Erscheinungsform nebeneinander vorliegen können.

2       Zusammenfassung schädigender Einflüsse

Korrosionsbeständigkeit oder -gefährdung der Metalle ergibt sich nach stofflicher Reinheit oder Zusammensetzung, Gefüge, Verunreinigung (Korrosionsherde) und Behandlungszustand (Energieniveau).

Wesentliche Umgebungen sind:

  • Atmosphäre im Zusammenwirken zwischen Luftfeuchte (Bewitterung, Kondensationsvorgänge) und den aktiven Bestandteilen der Luft (Luftverunreinigungen)
  • auch im Innenraumklima
  • Wasser und Erdreich

Mit den wesentlichen Einflussfaktoren:

  • Feuchtigkeitseinflüsse
  • atmosphärischer Luftbestandteile, Verunreinigungen der Luft
  • Schmutze oder Auflagerungen

Luftfeuchte undFeuchtigkeit Kontaktkorrosion, Spaltkorrosion spielt beispielsweise in trockenen Innenräumen kaum eine Rolle. Bei Außenbewitterung sind diese Arten der Korrosion von der Dauer der Feuchtigkeitseinwirkung abhängig. Die ungünstigsten Bedingungen herrschen dort, wo intensive Befeuchtung zusammen mit einem Elektrolyt vorliegen, z.B. in salzhaltiger Meeresluft oder im Meerwasser.

  • Relative Luftfeuchtigkeit > 60% stellt eine stark korrosionsfördernde Atmosphäre für Metalle dar
  • Relative Luftfeuchtigkeit < 40% wird als erhaltungsförderliche Atmosphäre betrachtet (BAUER in HEINRICH, STAMBOLOV et al.); Abwägung bei Kombination mit Holz, Textilien u.a.
  • Regenwasser; Wetterausrichtung
  • Temperaturschwankungen sowie -unterschiede führen zu Kondensatbildung an der Metalloberfläche und Feuchteabschlag, korrosionsförderlich
  • Auflagerungen/Verschmutzungen wirken als Kondensationskeime oder Feuchtekompressen

Luftbestandteile und Luftverunreinigungen Schwefeldioxid (SO2), Stickoxid (NOX), Ozon (O3) der Umgebungsluft befördern in Abhängigkeit von Luftfeuchte und Schadstoffkonzentration das Korrosionsgeschehen. In den letzten Jahrzehnten stand Schwefeldioxid im Vordergrund, durch strengere Umweltschutzmaßnahmen werden jedoch inzwischen Stickoxiden und weltweit steigenden Ozonwerten bedeutsamer gesehen (Luftgütemessungen zeigen eine Reduktion der SO2-Emissionen um 85%, vgl. MACH 1998, GRIESSER-STERMSCHEG 2009).

  • Sauerstoff, Kohlendioxid
  • Ozongehalt
  • Salzgehalt der Luft: Meerwassersprühnebel an der Küste
  • Schwefeldioxid, Stickoxide als Bestandteile von Industrie- oder Autoabgasen – sehr reine Luft befördert das Korrosionsgeschehen deutlich geringer: Industrieluft gilt als aggressivstes Medium, Seeluft weniger aber größer als Stadtluft, Landluft am geringsten
  • katalytische Wirkung fester Luftpartikel wie Staub, Rauch, Ruß, Öl, Abgase, Bremsenabrieb an Autobahn, Eisenbahn, Einflugschneise, Müllverbrennungsanlage u.ä.
  • Dämpfe und Ausdünstungen von Lacken, Harzen, Kunststoffen, Klebemitteln (PVC, Furnier-, Pressspanplatten, Schaumstoffe, Vitrinen-Materialien, Aufbewahrungsmaterialien)

Schmutze und Auflagerungen

  • Putzmittelreste (Kreide), Ruß, Staub
  • Bewuchs, hochstehende Grasnarben, Moose und Algen, Laub, Anlandungen von Erdreich
  • Rückstände von Schweiß-, Löt- und Färbemitteln; Streumittel, Hautschweiß, Harnstoffe
  • Mikroorganismen durch Benutzungsablagerungen (beispielsweise Extrazelluläre Polymere Substanzen, EPS); können chemische Lösungsvorgänge hervorrufen bzw. beeinflussen
  • Glatte, polierte Oberflächen bieten weniger Angriff als raue
  • Ungünstige Paarungen wie Chloride bei Stahl, Aluminium oder Ammoniak, Amine, Ammoniumsalze, Schwefeldioxid, Stickoxid, Nitrit, Nitrate, Quecksilbersalze bei Kupfer-Zink-Legierungen

Erdreich Wasserhaltige und gut durchlüftete Böden fördern Korrosionsgeschehen besonders stark, in vollkommen trockene und durchlüftete Böden ist der Zerfall gering.

  • In den Erdböden anwesende Anionen wie Chloride, Sulfate, Nitrate
  • Mikroorganismen in pflanzlichen oder erdigen Ablagerungen, sowohl im Wasser als auch Erdreich, können chemische Zersetzung hervorrufen bzw. befördern
  • Chemischer Zusammensetzung und Bodenstruktur (Kies, Sand, Lehm, Ton, Schlamm, Korngrößen), Wassereinbindevermögen und Sauerstoffdurchlässigkeit

Wasser

  • Salzgehalte des Meerwassers, Ionenkonzentration in Moorböden oder Seen (Chloride, Sulfate, Nitrate), Kalkgehalt im Leitungswasser
  • Gewässerströmung beschleunigt Belüftungseintrag

Abb. Beständigkeit ausgewählter Wirkpaare (nach BAUMANN 1993):

+        beständig

(+)       bedingt beständig

 

3       Zum denkmalpflegerischen Umgang mit Korrosion

Der Ablauf des Korrosionsgeschehens unterscheidet nicht zwischen Kulturobjekten oder technisch-industriellen Objekten. Im Hinblick auf Vorsorgemaßnahmen und Korrosionsbekämpfung unterscheidet sich jedoch teilweise der Umgang damit.

Grundsätzliche Anforderungen in der Restaurierung ist der „substanzschonende Erhalt eines Objektes“. Der Restaurator darf insofern nur Techniken und Maßnahmen zur Anwendung bringen, welche nach aktuellem Kenntnisstand sowohl den materiellen als auch den ideellen Bestand des Kunst- und Kulturgutes nicht gefährden und künftige Maßnahmen nicht behindern.

In der Restaurierung können Schichten der korrodierten Oberfläche als „Patina“ zur Originalsubstanz gezählt werden, da eine Oberfläche die Objektgeschichte dokumentiert wie wenige andere Aspekte des Erhaltungszustands. Nichtsdestotrotz ist die Reinigung eines Objekts unumgänglich, für eine gepflegte Erscheinung als auch als den Korrosionsschutz, d.h. für den Substanzerhalt.

In der Restaurierungstätigkeit ist es daher besondere Schwierigkeit, die Grenze zur geschichtlich bedeutsamen Oberfläche zu erkennen, diese zu erhalten und doch Schädigendes sicher zu entfernen.

Zentrale Frage ist die genaue Unterscheidung von Verschmutzung (Vernachlässigung), Korrosion (Zerstörung), „Patina“ (Alters- und Objektgeschichtszeugnis) und ursprünglicher Oberfläche („Epidermis“, in Gestaltung und Werkspuren) – vor Beginn jedweder Tätigkeit.

  • Was verleiht dem Objekt den historischen Wert?
  • Welche Funktion übernahm das Objekt im historischen Kontext? Welcher Ausdruck kam der ursprünglichen Oberfläche zu?
  • Ist eine ursprüngliche Oberfläche identifizierbar? Wenn ja, ist sie freilegbar?

Andererseits werden bei Restaurierungen wiederergänzte Teile oft patiniert, d.h. künstlich korrodiert, um den Kontrast zwischen alt und neu zu minimieren und einen geschlossenen Gesamteindruck zu erzeugen. Anders als bei der Fälschung soll der Unterschied bei genauem Hinsehen erkennbar bleiben.

  • Welche verschiedenen Möglichkeiten verwendbarer Mittel gibt es?
  • Inwieweit ist weiterführender Schaden soweit als möglich zu minimieren?

Denkmalpflegerische Aufgabe ist es, die materielle Substanz soweit als möglich zu erhalten. Korrosion kann jedoch im Laufe der Zeit zum vollständigen Zerfall eines Objektes führen. Dies erfordert eine Klärung des vorliegenden Korrosionsgeschehens:

  • Sind Umgebungseinflüsse der Bergungs-/Fundumstände zu berücksichtigen?
  • Gibt das Erscheinungsbild der Oberfläche Hinweise, lassen anzunehmende Herstellungs-, Verzierungs- und Veredelungstechniken Rückschlüsse auf Werkstoffe und verwendete Hilfsmittel zu? (z.B. Feuervergoldung unterhalb Überkrustungen und damit Quecksilberreste, Lötwasserreste, Farbspuren, Hinweise auf Bleimenninge)

Es kann sein, dass ein und dieselbe Freilegungs-/Restaurierungs-/Konservierungs-Methode in einem Fall zu befriedigenden Ergebnissen führt, im anderen Fall hingegen völlig versagt. In der Praxis können daher oft Vortests angeraten sein.

Neukonstruktion oder Restaurierung begegnen unterschiedlichen Anforderungen:

Korrosionsschutz bei Neukonstruktionen Korrosionsschutz bei Restaurierungen
Anforderung Standzeit, DIN-Normen Anforderung Kulturguterhalt: „für Jeden, für immer“; historisches Wissen und Kniffs nutzbar
Anforderung problemloser Untergrund: ggfs. vollständige Entrostung, Untergrundvorbereitungsgrade Anforderung Erhalt von Geschichte und Substanz: keine Veränderung der authentischen Oberfläche, kein Materialverlust
Konstruktive Gestaltung möglich (Doppelung vermeiden, Materialkombinationen) Gestalt gegeben, Ertüchtigung möglich
Technische Verfahren sparen ggfs. Arbeitszeit Technische Verfahren z.T. unübersehbar in den Langzeitwirkungen; Anforderung: reversibel, unverfälschter Ausdruck
Ggfs. Terminfokus Anforderung: Objektgerechtes Handeln

 

Im Hinblick auf eine Restaurierung reicht das Handlungsspektrum von vollständiger Oberflächenzerstörung und geschichtlichen Totalverlust durch Generalinstandsetzung, über moderaten Eingriff durch spezifisches Abwägen, bis materiellen Totalverlust durch Abwarten und Nichtstun.

Möchte eine Restaurierung sowohl einem Schutz vor Korrosion Rechnung tragen, als auch der Geschichte des Objektes, empfehlen sich:

Untersuchungen zu

  • zeitlicher Einordnung, Gegenstandsbedeutung, ursprünglichem Ausdruck
  • Materialbestimmung, Herstellungsmerkmale, historische Fassung(sresten)
  • Ursachen der Schadensphänomene, Umgebungsbedingungen, Konstruktion

Sowie Vorüberlegungen zu

  • Zielsetzung der Maßnahme: denkmalpflegerische Zielstellung, Funktionserfordernisse, Aufbewahrungsumstände, Wartungsmöglichkeiten
  • Angestrebtes künftiges Erscheinungsbild; auf Basis dessen Methoden-, Materialwahl
  • Resultierende Veränderungen aus den durchzuführenden Maßnahmen und ggfs. Abstimmung mit den zuständigen Beteiligten (Denkmalbehörden, Eigentümer u.ä.)

4       Konsequenzen für Substanzerhalt

Die Substanzerhaltung hat absoluten Vorrang. In der Praxis geht es um den restauratorisch und korrosionsschutztechnisch bestmöglichen Kompromiss. Sofern fachgerecht ausgeführt, können denkmalverträgliche Herangehensweisen von normgerechter Vorgaben abweichen. Erfahrungen hierzu lassen sich aus der seit 1993 bestehenden Zusammenarbeit aus Fachleuten der Gesellschaft für Korrosionsschutz (GfKORR) und des Bundesfachverbands der Restauratoren (VdR) einbeziehen.

4.1       Was ist Reinigung und wozu

Je nach Kontext wird Reinigung anders verstanden und ausgelegt – eine Reinigungsfachkraft mag darunter etwas Anderes verstehen als ein Restaurator als ein Archäologe. Als gemeinsamer Nenner könnte es heißen: ETWAS wird von der Oberfläche abgenommen (GRIESSER-STERMSCHEG in EIPPER 2013).

Restauratorischer und korrosionsschutztechnischer Sinn und Zweck ist die Abnahme schädigender Substanzen. Damit zählt Reinigung auch schon zu den präventiven Korrosionsschutzmaßnahmen.

Aufbau von Verschmutzungen (nach SCHILLING, FH Münster)
Schicht 4 Verunreinigungen Schmutze z.B. loser oder anhaftender Auflagerungen wie Erdkrumen, Staubpartikel, fettig-haftende Schmutzkrusten – bedeutet Abnahme
Schicht 3 Anhaftungsschicht Werkstofffremde Substanzen

z.B. verkrallter Bewuchs, in die Oberfläche eingefressene Spuren von Taubenkot, beschädigte Altbeschichtung – bedeutet Angriff

! Restauratorische Untersuchung und Entscheidung nötig

Schicht 2.2

Schicht 2.1

Schicht 2

 

 

 

Reaktionsschicht

Korrosionsprodukte des Grundwerkstoffs,

ggfs. auch Produkte einer Oberflächenbehandlung

Im chemischen oder metallurgischen Verbund mit dem Grundwerkstoff, teils erwünschte Schutzschicht, kann fließend übergehen in Oberflächenzier und Werkspuren, ggfs. partieller oder schichtweiser Abtrag – bedeutet Eingriff

! Restauratorische Untersuchung und Entscheidung nötig, ggfs. Vorversuch

Schicht 1 Grenzschicht Im mikroskopischen Aufbau beeinflusst  
Schicht 0 Grundwerkstoff    

4.2       Reinigungsziele der Restaurierung

Analog des über allem stehenden Restaurierungszieles ist es sinnvoll, das Reinigungsziel zu definieren. Es legt vorweg fest, bis auf welche Schicht ein Abtrag oder Eingriff erfolgen soll.

„Des Einen Patina mag des Anderen Korrosion sein“[4]

Da die Korrosionsprodukte eine chemische Verbindung mit der darunterliegenden Schicht bzw. Grundmetall eingehen, entsteht eine substanziell neue, optisch veränderte Oberfläche. Die Entscheidung des Reinigungszieles sollte ethische (Denkmalpflege), konservatorische (Technik), zweckgebundene (Eigentümer) Gesichtspunkte abwägen.

In der praktischen Ausführung liegt es später allein in der Hand des Tätigen, wie weit zu gehen, wann zu stoppen ist, und wie sich das abschließende Gesamtbild präsentiert. Restauratoren verraten unterschiedliche Handschriften im Reinigungsprozess, Sehgewohnheiten münden in unterschiedlichen Interpretation von Verschmutzung und Patina.

Mögliche Reinigungsziele in der Restaurierung:

  • Freilegen ursprünglicher Erscheinung (z.B. Abnahme loser Roste, zerstörter Fassungspartien)
  • Klären absichtsvoller Oberflächengestaltung (etwa matt/blank)
  • Lesbarkeit von Gravur, Zeichnung (Schattenspiel)
  • Erhaltung bedeutsamer Spuren (Werkzeugspuren, Gußhaut, Gebrauchsabrieb – „Epidermis“)
  • Neuerliche Sichtbarmachung eines Materialcharakters, Rückführung von Vernachlässigung: metallische Lebendigkeit ohne in neuem Glanz zu erstrahlen
  • Substanzerhalt (z.B. Abnahme schädigender Substanzen und Auflagerungen)

Grenzen und zu beachten beim Tun:

  • Deformation der Feinstruktur durch schleichende Abnutzung fortwährenden Putzens
  • Ursprüngliches Gestaltungskonzept kombiniert Metallfarben in ästhetischer Wechselwirkung; vielleicht bleibt dann nur Entpatinierung
  • Schwierigkeit ineinander übergehender Grenzschichten im Metallgrund
  • Unterscheidung gleichzeitig vorhandener künstlicher und natürlich gewachsener Patina
  • Unterscheidbarkeit des historischen Objektes von der Wirkung einer Kopie und Nachahmung
  • Eisenwerke waren aus Korrosionsschutzgründen fast ausschließlich polychromiert oder Oberflächenbehandelt – immer zuvor untersuchen!
  • Zielerwartung: Zinn bildet beispielsweise deutlich dickere Anlaufschichten aus als Silber, die Zielerwartung muss daher ein milderer Glanz sein, ein blanker Glanz würde die Oberflächenstruktur bereits verputzt haben

4.3       Reinigungsmethoden für die Restaurierung

Geeignete Methoden zielen auf darauf ab, materialabtragende, abrasive, schleifende Verfahren, um den damit einhergehenden Substanzverlust zu vermeiden. Ein Materialabtrag (über Jahrhunderte) birgt die Gefahr Oberflächenzier oder Meistermarken bis zur Unlesbarkeit einzuebnen („verputzt“).

Bevorzugt werden aufnehmende, fegende, spülende, absprengende, kratzende oder schabende Herangehensweisen, möglichst gut kontrollierbar, in sowohl großflächiger, als auch partieller oder rein lokaler Anwendung auf der Oberfläche.

Wichtig ist eine behutsame Anwendung und fortwährende Überprüfung des Reinigungsfortschritts bzw. des Reinigungsergebnisses.

4.4       Korrosionsschutz in der Restaurierung

Der Korrosionsschutz in der Restaurierung wird auch Konservierung genannt. Diese baut auf der sorgfältig gereinigten Oberfläche auf: schädigende Verunreinigungen sind entfernt, geschichtlich relevante Informationen und Spuren gefestigt und gesichert, lose Schmutz-, Korrosions- und Farbpartikel auf einen tragenden Untergrund abgenommen.

Geeignete Methoden des Korrosionsschutzes berücksichtigen folgende restauratorische Gesichtspunkte:

  • Reversibel
  • Schonender Substanzerhalt, ausreichende Langzeitstabilität
  • Zufriedenstellendes Äußeres (Glanzgrad, Ausdruck, Farbwirkung, zurücknehmende Wirkung)

Präventive Maßnahmen wie die Vermeidung von Stauwasser, erneuten Verschmutzungen oder angreifender Umgebungsatmosphären stehen dabei vorrangig vor allen weiteren Maßnahmen.

Zusätzlich zu treffende Korrosionsschutzmaßnahmen müssen je nach Erkenntnissen zu den Schadensursachen fallbezogen ausgerichtet werden. Grundsätzlich basieren die Korrosionsschutzmaßnahmen zumeist auf folgende Prinzipien:

  • Schutzschichten
  • Trennschichten
  • Konstruktive Anpassungen

Für die schützende Wirkung stellen Schutzanstriche dabei ein weiteres fachspezifisch zu bedenkendes und technologisch zu klärendes Thema dar.


[1]Der Name geht auf den italienischen Arzt Luigi Galvani zurück. Er entdeckte, dass ein mit Instrumenten aus verschiedenartigen Metallen berührter Froschschenkel-Nerv Muskelzuckungen auslöst. Im Versuchsaufbau besteht ein galvanisches Element aus zwei Platten unterschiedlicher Metalle (Kupfer, Zink) und einer stromleitenden Flüssigkeit (verdünnte Schwefelsäure). Wird der Stromkreis geschlossen (Kabelanschluss), fließt elektrischer Strom.

[2]Für den Abgleich in der Praxis: nach Beständigkeitstabellen sei eine Größenordnung des Angriffs bei Eisenwerkstoffen etwa 1 mm Wandstärke pro Jahr (unter normalen Bedingungen und mit Ausnahme massiver Lochfraßphänomene). – Für den Neubau wird Werkstoffabhängig ein Maß der Dickenabnahme pro Jahr ermittelt. Dieses wird anhand von Laborversuchen für verschiedene Medien und verschiedene Werkstoffe ermittelt und wird in Beständigkeitstabellen veröffentlicht.

[3]Siehe Empfehlungen im Bauwesen für Schrauben und andere Befestigungsmittel oder Beschlagteile in Kombination einer 10 bis 40mal größeren Oberfläche des aufnehmenden Bauteils (unter Voraussetzung mäßig aggressiver Korrosionsmedien sowie gemäßigter Temperaturen); s. auch Tabelle nach Würth im Anhang

[4]nach SCOTT 2002, übersetzt aus GRIESSER-STERMSCHEG in EIPPER 2013

Andere Dateien:

Auszug aus den Seminarinhalten „Korrosion und Schäden an Metallen“

 

 




Zum Umgang mit Gefahrstoffen im Industriedenkmal

Glossar

Erkundung und Behandlung

Autoren:
Norbert Tempel

Gefahrstoffsanierung („Dekontamination“) der Trockengasreinigungen in der Völklingen Hütte, 2015 Bildurheberrechte: Norbert Tempel

 

Dieses Kapitel betrachtet industrietypische Gefahrstoffe unter dem Aspekt der Umwelt- und der Gesundheitsgefährdung für Beschäftigte des Betreibers, ausführende Baufirmen und Besucher.
 
Jeder Instandsetzung und jeder Nutzung muss eine Einschätzung der im Industriemonument vorhandenen Gefahrstoffe und Verschmutzungen und des daraus resultierenden Gefährdungspotenzials vorausgehen. Wenngleich heute in der Industriedenkmalpflege Gebrauchsspuren – also auch Verschmutzungen – als Zeugnisse früherer Arbeitsprozesse durchaus bewahrt werden sollen, findet deren Verbleib dann seine Grenze, wenn es sich um Gefahrstoffe handelt, die Umwelt oder Gesundheit gefährden können. Auch wenn das nicht der Fall sein sollte, kann die Entfernung von Verschmutzungen aus konservatorischen Gründen geboten sein.
 
Die Gefahrstoffe sind zumeist nicht offensichtlich, sondern müssen durch eine systematische Analyse erkundet werden, bevor saniert werden kann.
Industriebetriebe wie Kraftwerke, Kokereien, Metallhütten, Erz-Aufbereitungen, aber auch Gerbereien, Porzellan- oder Textilfabriken erzeugen während des Betriebs schadstoffhaltige Abdampfe und Abgase, Schlacken und Aschen, Schwermetalle und Gifte, Säuren und Laugen – oder sogar Nuklear-Abfälle. Jede Branche hat ihr eigenes, charakteristisches Emissionsprofil, das die Umwelt – Luft, Boden und Wasser – aber auch die Substanz der Fabrik selbst belastet.
 
In der deutschen Öffentlichkeit wurden die Hinterlassenschaften der Industrieproduktion anlässlich einiger spektakulärer Fälle in den 1980er Jahren unter der Sammelbezeichnung „Altlasten“1 bekannt. In einigen Bundesländern wurden Handbücher zur planmäßigen Altlastenbeseitigung erarbeitet. 1993 konstituierte sich eine Fachkommission „Kontaminierte und kontaminationsverdächtige Standorte – Altlasten, Rückbau, Wiederverwertung“ und definierte eine stufenweise Vorgehensweise, bestehend aus Historischer Erkundung, Technischer Erkundung, Sanierungsuntersuchung sowie Sanierungsplanung und –überwachung. Die Vorgehensweise orientierte sich am Rückbau2 ganzer kontaminierter Bauwerke bzw. der Bodensanierung. Bei der Sanierung denkmalgeschützter Industrieanlagen soll jedoch die Substanz möglichst weitgehend erhalten werden, so dass die für die Altlastensanierung entwickelten Methoden nur zum Teil übertragbar sind. Im Vordergrund steht die Dekontamination oder ggf. die Stabilisierung in situ, um eine gefahrfreie Nutzung zu ermöglichen. Generell ist zu überlegen, bis zu welchem „Reinheitsgrad“ gereinigt werden soll. Häufig besteht sogar der Wunsch, Gebrauchsspuren – z.B. Ölflecken an Maschinenstandorten – aufgrund ihres Zeugnischarakters zu bewahren. Ziel muss aber immer die Vermeidung gesundheitlicher Gefährdungen sein.
 
Arten und Ursachen von Gefahrstoffen im Industriebau
 
Die verschiedenen Arten von Verunreinigungen in Industrieanlagen lassen sich wie folgt unterscheiden:
  1. Primäre Belastungen aufgrund der Verwendung von Beginn an schadstoffhaltiger Baustoffe3
  2. Sekundäre Belastungen durch nutzungsbedingte Kontaminationen, die durch den Umgang mit Gefahrstoffen in die Bausubstanz der Industrieanlage gelangt sind4 oder noch in den Maschinen und Anlagen vorhanden sind:
  3. Durch den eigentlichen „normalen“ Produktionsprozeß  (mit den vor- und nachgeordneten Prozessen wie z.B. Verbrennung zwecks Wärme- oder Dampferzeugung, sowie Abfallbeseitigung und Deponierung)5 entstandene Belastungen
  4. Als Bestandteil maschineller und elektrotechnischer Einrichtungen bzw. als Betriebsstoff (z.B. Schmieröl)6
  5. Durch unsachgemäßes Lagern und Umfüllen von Gefahrstoffen sowie als Folge von Leckagen, Havarien und Kriegsschäden.
  6. Kontaminationen aus dem Gebäudeunterhalt (Reinigung, Desinfektion, Schädlingsbekämpfung)
  7. Biologisch bedingte Gefährdungen als Folge von Bauschäden und Verwahrlosung: z.B. Schimmelbildung oder Taubenkot (siehe Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe und Gefahrstoffe – Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege – TRBA/TRGS 406, dort im Anhang auch eine ausführliche Liste relevanter Stoffe, Download des Volltextes siehe unten am Ende dieses Beitrags „Andere Dateien“), ein bislang vielfach unterschätztes Gefährdungspotenzial!
  8. Sonstige Gefährdungspotentiale, wie z.B. Ausgasungen von Methangas aus alten Kohlegruben, die nicht nur klimaschädlich sind, sondern vor allen im Umkreis ehem. Schächte auch viele Jahre nach Stillegung der Bergwerke noch eine Explosionsgefahr darstellen.7
  9. Im Zuge von Sanierungsmaßnahmen eingesetzte oder entstehende Gefahrstoffe werden in der einschlägigen Literatur (siehe Literaturliste) ausführlich behandelt. Nur am Rande sei erwähnt, dass dazu neben Lösemitteln, Säuren und Laugen sowie Kunstharzen auch vermeintlich harmlose Stoffe wie Zement (weil chromathaltig) oder Schweißrauch zählen.
 
An dieser Stelle soll vor allem die Thematik der nutzungsbedingten Kontaminationen (Sekundärbelastungen) in Industriebauten behandelt werden. Bezüglich der umfangreichen Gesetze und Vorschriften, die zudem von Land zu Land unterschiedlich sind, informieren Sie sich bitte anhand der Hinweise im Literaturverzeichnis.
 
Was sind Gefahrstoffe?
Gefahrstoffe sind Stoffe mit folgenden Eigenschaften:
Sehr giftig, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, reizend, sensibilisierend, brandfördernd, explosionsgefährlich, hochentzündlich, leichtentzündlich, entzündlich, krebserzeugend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd, auf sonstige Weise chronisch schädigend, umweltgefährlich.
 
Die neue Gefahrstoff-Verordnung
Zum 1. Januar 2005 ist in Deutschland eine neue Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV8Download des Volltextes siehe unten am Ende dieses Beitrags „Andere Dateien“) in Kraft gesetzt worden. Einen zentralen Stellenwert erhält die Gefährdungsbeurteilung. Der Unternehmer ist gehalten, alle Gefährdungen beim Umgang mit Gefahrstoffen zu ermitteln, zu bewerten, eine Ersatzstoffprüfung durchzuführen, Schutzmaßnahmen festzulegen, seine Mitarbeiter zu unterweisen und die getroffenen Maßnahmen zu überprüfen. Sicherheitsdatenblätter (die vom Hersteller eines Produktes zur Verfügung zu stellen sind) und Betriebsanweisungen sind auf der Baustelle bzw. am Arbeitsplatz vorzuhalten.
 
Grenzwerte werden jetzt als Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW, bisher MAK-Wert) bzw. Biologische Grenzwerte (BGW, bisher BAT-Wert) bezeichnet.
 
Weitgehend unverändert sind die Regelungen zu Einstufung und Kennzeichnung, Betriebsanweisung, Unterweisung und Gefahrstoffverzeichnis.
 
In leicht zugänglichen Veröffentlichungen wird detailliert erklärt, wie Gefahrstoffe in Originalgebinden anhand der Etiketten erkannt werden können, wie sie in den Körper gelangen und wie eine Gefährdung grob beurteilt werden kann. Darin wird auch eine Übersicht über Gesetze, Verordnungen und Technische Regeln im Umgang mit Gefahrstoffen gegeben. Im Internet bieten u.a. die im Literaturverzeichnis angegebenen Seiten schnelle und umfassende Informationsmöglichkeiten.
 
Bei der Dekontamination von Gefahrstoffen in alten Industrieanlagen sind die meisten technischen Schutzmaßnahmen kaum zu realisieren, so dass der Schutz der Arbeitskräfte und der Umwelt meist nur durch geeignete persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und systematische und methodisch saubere Arbeitsverfahren (vorausgehende Gefährdungsbeurteilung – siehe dazu auch das Online-Handbuch Gefährdungsbeurteilung der BAuA,  Beachtung der Technischen Regeln Gefahrstoffe (TRGS) und Einhaltung der Betriebsanweisungen) gewährleistet werden kann.
 
Systematische Vorgehensweise bei der Dekontamination
 
In Anlehnung an die Vorgehensweise bei der Altlastensanierung wird folgende Systematisierung des Umgangs mit Gefahrstoffen im Industriedenkmal vorgeschlagen:
  1. Technische Erkundung und Dokumentation der vorhandenen Anlage – z.B. einer Maschinenhalle – mit allen Standorten noch vorhandener bzw. demontierter Maschinen, Fundamenten, Schaltanlagen usw. Aufspüren von Verschmutzungen anhand von Flecken, Verfärbungen, Anhaftungen, Gerüchen usw.
  2. Historische Erkundung bezüglichen des früheren Betriebs, der angewandten Produktionsmethoden, verwendeter Betriebsstoffe und Hilfsmittel sowie typischer Emissionen. Eine zielgerichtete Aufspürung, Untersuchung und Beprobung setzt eine intensive Kenntnis des jeweiligen Produktionsprozesses voraus. Es gibt typische Bauteile von Anlagen und Maschinen, bei denen Verdacht auf Kontamination mit gefährlichen Substanzen besteht.
  3. Sanierungsuntersuchung, d.h. Beprobung und Untersuchung der Verdachtsfälle, Beurteilung durch Experten, Bewertung durch den Auftraggeber, Schlussfolgerung. Können nicht alle Gefahrstoffquellen detailliert ausgemacht werden, bietet sich z.B. die Durchführung einer Raumluftmessung an.
  4. Sanierungsplanung, -ausführung und –überwachung. Die Entfernung bzw. Stabilisierung von Gefahrstoffen ist systematisch vom Arbeitsverfahren und Schutzvorkehrungen gem. TRGS 524 über die Zwischenlagerung bis zu Transport und Verwertung bzw. Deponierung zu planen und in der Ausführung zu überwachen. Kosten- und Zeitmanagement sind unerläßlich. Die Entfernung unter Minimierung von Umweltbeeinträchtigungen und Beachtung aller Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes kann mitunter recht aufwendig werden. Während der Arbeiten sind ggf. Schutzmaßnahmen für die „Exponate“ zu ergreifen.
  5. Sonderfall Stabilisierung. In einigen Fällen kann eine Stabilisierung der Stoffe „in situ“ in Frage kommen, insbesondere wenn wichtige Teile des Denkmals sonst verloren gehen würden. Auch aus ökonomischen Gründen wird der Verbleib und die Stabilisierung von Altlasten mittlerweile praktiziert, wenn eine vollständige Entsorgung technisch nicht möglich wäre oder unverhältnismäßig teuer würde. Spezielle Schutzmaßnahmen müssen dann den Eintrag von Schadstoffen ins Grundwasser verhindern.
Unumgänglich ist eine Kennzeichnung und Dokumentation der verbliebenen Gefahrstoffe und die Festlegung des künftigen Umgangs damit, z.B. Schutzvorrichtungen gegen ungeplante Freisetzung, Installation von Auffangwannen für Havarien, Inspektionsfristen, Kontrollmessungen usw.
 
Bei der Beurteilung „ruhender Kontaminationen“ (z.B. Quecksilber) sind die Konzentration des Stoffes in der Raumluft und die Aufenthaltsdauer („Expositionsdauer“) von Menschen im jeweiligen Raum in Bezug zu setzen. So halten sich in museal genutzten Maschinenhallen in der Regel weder Besucher noch Beschäftigte regelmäßig acht Stunden pro Tag auf.
 
Alle Maßnahmen sind von erfahrenen Fachleuten durchzuführen. Insbesondere die Schritte 3 und 4 werden ohne die Beteiligung einschlägig ausgewiesener Ingenieurbüros und Labore kaum umzusetzen sein. Für die Ausführung müssen Firmen mit entsprechenden Sachkundenachweisen beauftragt werden, die nach entsprechenden Regelwerken (z.B. TRGS Richtlinien) arbeiten. Konservatorische Belange sind frühzeitig zu formulieren und in die Leistungsverzeichnisse für ausführende Firmen einzuarbeiten.
 
Sonderfall Bergbau
 
Für den Fall der endgültigen Einstellung eines Bergwerksbetriebes muss der Unternehmer der Aufsichtsbehörde einen Abschlussbetriebsplan vorlegen. Seit der Bergrechtsreform von 1982 werden an die Zulassung eines Abschlussbetriebsplans neben den einschlägigen Anforderungen an Arbeits- und Gesundheits- sowie Umweltschutz durch das Bundesberggesetz zwei weitere wesentliche Zulassungsvoraussetzungen geknüpft:
  1. „Der Schutz Dritter, also der Allgemeinheit, vor den durch den Betrieb verursachten Gefahren für Leben und Gesundheit Dritter muss auch nach der Einstellung des Betriebes sichergestellt sein.“
  2. „Die Wiedernutzbarmachung der vom einzustellenden Betrieb in Anspruch genommenen Tagesoberfläche muss sichergestellt sein.“
In der Praxis wird mit den üblichen sog. „Deko“- (Dekontaminations-) Verfahren ein eher mittelfristiger Zeithorizont verfolgt. Standardfall ist die weitgehende Entfernung der Tagesanlagen und ggf. Abdeckung („Einkapselung“) von Altlasten im Boden. Bleiben Anlagenteile als Denkmal stehen und es erfolgt eine Stabilisierung vorhandener Gefahrstoffe, kann dies langfristig problematisch werden, da die spätere Freisetzung verbliebener Stoffe durchaus möglich ist – z.B. durch die Verrottung von dünnwandigen Ummantelungen isolierter Rohrleitungen.
Zum Schutz vor Methanausgasungen sind ggf. baurechtliche Einschränkungen in der Nähe ehem. Schächte zu beachten.
 
APPENDIX: Industrietypische Gefahrstoffe (Beispiele)
 
Asbest Natürlich vorkommende faserartige, kristalline Silikatminerale, die in Serpentinasbest (Chrysotil = Weißasbest, textile Eigenschaften) und Amphibolasbeste (Krokydolith = Blauasbest, Amosit = Braunasbest, spröde Eigenschaften) unterteilt wird. Es werden zwei Asbestgruppen unterschieden. Wurde benutzt als hitzebeständiger Werkstoff (u.a. für Bremsbeläge), Isoliermaterial, Wärmedämmstoff, Dichtungs- und Filtermaterial.
Es ist aufgrund seiner kanzerogenen Wirkung (Bronchialkarzinom bei oraler Aufnahme von Asbeststaub) weitgehend durch thermoresistente Mineral- und Glasfaserstoffe („KMF“ mit z.T. eigener Problematik) ersetzt worden. Benutzung in der EU ist verboten.
Asbest ist inzwischen weithin als Gefahrstoff bekannt – sei es als ältere Asbestfaserzementplatte (bekannt unter dem Markennamen Eternit – Hinweise zur Unterscheidung von asbestfaserhaltigen bzw. -freien Materialien siehe PDF) oder als Wärmeisolierung bzw. Dichtung. Grundsätzlich sollte systematisch nach Isolierungen und Dichtungen gesucht werden, bei denen Asbest-Verdacht bestehen könnte. Dazu können auch Dichtungen gehören, die keiner Wärmebelastung ausgesetzt waren, selbst im Fensterkitt ist u.U. mit Asbestanteilen zu rechnen. Viele hilfreiche Hinweise bietet die Asbest-Broschüre der BG Bau mit Bezug auf die TRGS 519 Technische Regel „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ (siehe Lit.-Verz.).
Quecksilber Bei Raumtemperatur flüssiges Schwermetall, dessen Dämpfe über die Lunge in den Körper aufgenommen werden, vorkommend in Thermometern, Barometern, elektr. Schaltern, Gleichrichtern, heute noch z.B. in Energiesparlampen. Schwermetalle (neben Quecksilber auch Arsen, Blei, Cadmium) kommen auch in Kesselschlacke, Kesselausmauerungen und Flugstäuben (z.B. im Inneren von Schornsteinen) vor.
Bleimennige Jahrzehntelang bewährte Korrosionsschutzfarbe, deren Verwendung inzwischen prinzipiell verboten ist, Anwendung in Ausnahmefällen mit Genehmigung der Denkmalpflege. Gefährdungen entstehen u.a. beim Abtrag der Farbe im Zuge der Sanierung von Stahlbauten. Die TRGS 505 ist in allen Fällen zu beachten.
 
 
Literaturhinweise
 
Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft (Hrsg.): Gefahrstoffe beim Bauen, Renovieren und Reinigen. („GISBAU-Buch“). 4. Auflage 2004 (s.a. GISBAU Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft, ; bzw. BG der Chemie)
 
Bundesverband der Unfallkassen, München (Hrsg.): Broschüre in der Reihe „Theorie und Praxis der Prävention“ GUV-I 8555 (ehem. GUV 50.0.6): Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen des öffentlichen Dienstes. München 2000 (kostenloser Download im Internet unter Unfallkassen)
 
Hans Ludwig Jessberger (Hrsg.): Sanierung von Altlasten. 1995
 
Nationalkomitee der Bundesrepublik Deutschland (M. Petzet) und Lehrstuhl für Denkmalpflege und Bauforschung der Universität Dortmund (U. Hassler): Das Denkmal als Altlast? Auf dem Weg in die Reparaturgesellschaft. ICOMOS Hefte des Deutschen Nationalkomitees XXI, 1996
 
Gerd Zwiener: Handbuch der Gebäudeschadstoffe für Architekten, Sachverständige und Behörden. Köln, 1997
 
Malte Schumacher, Manfred Grieger: Wasser, Boden, Luft. Beiträge zur Umweltgeschichte des Volkswagenwerks Wolfsburg. Historische Notate. Schriftenreihe des Unternehmensarchivs der Volkswagen AG, Wolfburg, Heft 5. Wolfsburg, 2002
 
United States Environmental Protection Agency – Office of Solid Waste and Emergency Response: Revitalizing America’s Mills. A Report on Brownfields Mill Projekt. Washington 2006
 
Bayer. Landesamt für Umweltschutz (Hrsg.): Arbeitshilfe „Kontrollierter Rückbau: Kontaminierte Bausubstanz – Erkundung, Bewertung, Entsorgung.“ Augsburg, 2003
 
Gerdt Pedall: Rückbau von Betrieben der Porzellanindustrie, S. 70 – 73 in: Bayer. Landesamt für Umweltschutz (Veranst.): Gebäuderückbau – kontaminierte Bausubstanz (Fachtagung Augsburg 06.05.2004), Augsburg, 2004
 
Landesumweltamt NRW u.a. (Hrsg.): Altlastensanierung in NRW. Düsseldorf, 2004
 
Tempel, Norbert: „Verborgene Schätze“ – Zum Umgang mit Schmutz und Gefahrstoffen im Industriedenkmal – Erkennen, Stabilisieren, Entfernen. in: IndustrieKultur 3/2007, S. 22-25
 
Tempel, Norbert: Hidden Treasures – Investigation and Treatment of Hazardous Substances in Industrial Monuments. Průmyslové dědictví / Industrial Heritage, proceedings of the conference “Vestiges of Industry”, Prague 19.-20.9.2007, pp. 116-124, Prague 2008
 
Bernstein, Michael: Industrial Archaeology and Environmental Assessments. in: Industrial Archaeology, Vol. 32, No. 1, 2006, pp. 25-51
VDI Richtlinien-Entwurf (Juni 2012): VDI/GVSS 6202 – Sanierung schadstoffbelasteter Gebäude und Anlagen. Beuth-Verlag Berlin 2012
 
 
Free IT-Solutions im WorldWideWeb
IGS Gefahrstoff-Informationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (kostenfrei, Registrierung erforderlich)
Schadstoffratgeber Gebäuderückbau des Bayerischen Landesamt für Umweltschutz Gefahrstoffinformationssysteme der Bauwirtschaft GISBAU , bzw. Berufsgenossenschaft der Chemie
KomNet Moderne Arbeit des NRW-Ministeriums für Arbeit und Soziales – Datenbank Chemische Belastungen und Beanspruchungen
 

1. Als Altlast im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes gelten nachgewiesene gesundheitsgefährdende oder umweltschädliche Kontaminationen von Boden oder Grundwasser, ist der Nachweis noch nicht erbracht, handelt es sich um eine Altlastenverdachtsfläche.
2. Laut einschlägiger Gesetzgebung zur Abfallbeseitigung sind Abbruchmassen stofflich zu trennen und je nach Kontamination getrennt zu verwerten bzw. deponieren. Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – KrW-/AbfG) von 1994, zuletzt geändert 2010
3. Allgemein bautypische Stoffe, wie z.B. Holzschutzmittel oder belastete Anstriche, wie sie auch in Wohnungs- oder Verwaltungsbauten anzutreffen sind, werden hier nicht behandelt.
4. Hier liegt die Schnittstelle zur Altlastenbearbeitung, die sich mit den Auswirkungen von Gefahrstoffen vor allem auf den Untergrund befasst. Kontaminierte Gebäude sind jedoch gemäß Definition des deutschen Bundes-Bodenschutz-Gesetzes keine Altlasten.
5. Typische branchenspezifische Stoffe sind u.a. in der BayBodSchVwV, Anhang 2, aufgelistet
6. Flüssige Betriebsstoffe und Hilfsmittel sind – unabhängig vom Schadstoffgehalt – grundsätzlich abzulassen und aufzufangen bzw. abzusaugen, anhaftende Reste möglichst zu entfernen. Kann dies nicht sofort oder nicht vollständig geleistet werden, sollte sicherheitshalber die Installation von Auffangwannen in Betracht gezogen werden. Fachfirmen bieten entsprechende Dienstleistungen an, wie z.B. die Reinigung von Tanks oder von Transformatoren, die mit PCB-haltigen Ölen gefüllt waren, sowie von kontaminierten Fußböden und Maschinenfundamenten.
7. Inzwischen wird „Minegas“ in alten Bergbaurevieren wie dem Ruhrgebiet gezielt gesammelt und abgesaugt, um klimafreundlich in Strom und Wärme umgewandelt zu werden.
8. Gefahrstoff-Verordnung GefStoffV

Andere Dateien:

Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe / Technische Regel für Gefahrstoffe 406

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)

Unterscheidung asbesthaltiger // asbestfreier Faserzement

 

 




Stillgelegte Industrieanlagen zugänglich machen

Glossar

Autoren:
Norbert Tempel

Stillgelegte Fabrik im Bergbaurevier Monteponi auf Sardinien Bildurheberrechte: Norbert Tempel

Öffnet man eine stillgelegte Industrieanlage für Besucher, betritt der Verantwortliche eine juristische „Terra incognita“, da die geltenden Regelwerke nicht auf diesen Sonderfall eingerichtet sind. Es ist sehr aufwändig, einen Überblick über die Relevanz und Anwendbarkeit einer unüberschaubaren Vielzahl von Regelwerken (Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien, Empfehlungen) zu gewinnen.
Dieses Kapitel benennt die unabweisbaren Pflichten der Verantwortlichen, gibt erfahrungsbasierte Empfehlungen und benennt die gesetzlichen und technischen Regelwerke, die im Umgang mit einer stillgelegten Industrieanlage zu beachten sind. Dabei gehen wir stets davon aus, dass die Anlage bereits Denkmalstatus hat oder dieser in der Diskussion steht.

Sind konkrete Erhaltungsziele für eine Industrieanlage bereits bekannt (Kap. „Zielbestimmungen“), kann daraus eine planmäßige Vorgehensweise abgeleitet werden: von Bestandsdokumentation und Zustandsanalyse über die Bewertung und Planung anhand der Zielvorstellungen bis zur konkreten Umsetzung. Vorgehensweisen bei dieser Ausgangslage sind in der Literatur meist unter dem Überbegriff „Bauen im Bestand“1 vielfältig dargestellt und können dort recherchiert werden.

Gibt es aber bei einem andauernden Stillstand einer großen Industrieanlage dagegen noch keine konkrete Perspektive für die Zukunft und keine aktuellen Nachnutzung (Kap. „Nachnutzungsüberlegungen“), dann besteht die Herausforderung in der Sicherung des „Status Quo“ eines umfangreichen Bau- und Anlagenbestandes während einer langjährigen Besinnungs-, Konzeptions- und Kapitalbeschaffungsphase. Mit einer solchen „Sicherungsphase“ soll eine grundsätzliche Erhaltung einer Anlage ermöglicht werden, wenn typischerweise große Teile eines Industrieareals noch lange Zeit ohne konkrete Perspektive sind, selbst wenn Einzelobjekte bereits instandgesetzt und genutzt werden.
Die Verantwortung für eine stillgelegte Industrieanlage wirft eine Vielzahl unterschiedlicher Fragen auf, die sich im Kern auf zwei zentrale Aspekte konzentrieren lassen:

  • Was muss auf jeden Fall getan werden? („Pflichtprogramm“ aufgrund bestehender rechtlicher Verpflichtungen)
  • Welche Schritte sind darüber hinaus sinnvoll? („Empfehlungen“).

Im Vordergrund aller Überlegungen bei der o.g. Ausgangsituation müssen die Vermeidung von Gefahren und dabei zugleich die möglichst weitgehende Bewahrung des denkmalbildenden Charakters der Anlage stehen. Juristische Grundlage ist die sog. „Verkehrssicherungspflicht“.

Die Abwehr von Gefahren bezieht sich auf:

  1. Personen (Beschäftigte des Betreibers und Externe, z.B. Mitarbeiter beauftragter Firmen, Besucher, Passanten)
  2. die Umwelt.

Allen Maßnahmen muss eine Gefährdungsbeurteilung vorausgehen.

Typische Gefahrenpotentiale bei Übernahme einer Industrieanlage vom letzten Nutzer sind:

  • die mangelhafte Verkehrssicherheit von Bauwerken oder gar die fehlende Standsicherheit einzelner Anlagenteile. In der letzten Betriebsphase wird häufig die Instandhaltung vernachlässigt, „auf Verschleiß gefahren“ oder sogar wichtige Bauteile zur anderweitigen Verwertung entnommen.
  • verbliebene Gefahrstoffe: Die am Ende ihres Betriebsprozesses meist nicht mehr rentablen Anlagen werden in der Regel mit wirtschaftlich minimalem Aufwand stillgelegt. Deshalb muss man immer mit Gefahrstoffen rechnen, die aus den verwendeten Baustoffen oder aus der Produktionsvergangenheit stammen; Stoffen, die zum Ende der letzten Produktionszeit nicht mehr beseitigt oder im System zurückgelassen wurden. Zu Gefahrstoffen siehe das Kapitel „Zum Umgang mit Gefahrstoffen im Industriedenkmal.“

Wenn eine stillgelegte Industrieanlage längere Zeit in einem „Zwischenzustand“ ohne regelmäßige Wartung verbleibt, vergrößern sich die bereits bei Stilllegung vorhanden Gefahren: Schadstoffe treten aus leck gewordenen Behältern aus, die Korrosion von tragenden Bauwerkteilen schreitet voran. Diese Faktoren zeigen, dass das zeitweilig propagierte ungehinderte Zulassen von Alterung als „authentisches Zeichen einer Industriebrache“ keine realistische Perspektive ist, da es schon mittelfristig häufig zu irreversiblen Schäden und unbeherrschbaren Sicherheitsrisiken kommen wird. Dies führt zu einer dramatischen Zugangsbeschränkung zum Objekt, dem Verlust signifikanter Denkmaleigenschaften und schon darin begründet zum Verlust des Denkmalcharakters.



1. Zum „Bauen im Bestand“ siehe u.a. DBV-Merkblatt „Bauen im Bestand – Leitfaden, Fassung Januar 2008“ sowie eine Vielzahl von Publikationen, z.B. Bert Bielefeld, Mathias Wirths: Entwicklung und Durchführung von Bauprojekten im Bestand, Wiesbaden 2010; oder Horst Thomas (Hrsg.): Denkmalpflege für Architekten und Ingenieure. Vom Grundwissen zur Gesamtleitung, 2. überarbeitete Auflage, Köln 2004




Folgekosten

Glossar

Autoren:
Susanne Meyer

Enthusiasmus ist Voraussetzung – erst muss das Denkmal gerettet sein, dann sehen wir weiter. Enthusiasten dürfen nicht zu sehr an das ‚weiter‘ denken, sonst wäre insbesondere unser baukulturelles Erbe nicht so reichhaltig.

Dennoch: Ein Blick ins ‚weiter‘ kann Nerven sparen. Es gilt, einige Fragen durchzuspielen. Sie haben zunächst noch wenig mit konkreten Zahlen und Summen zu tun.

Die Fragen sind übergreifend und zielen bereits auf ein späteres, gutes Management. Die Initiatoren eines Projektes sollten sich fragen:

1. Wer ist heute Besitzer / Träger und wer könnte es künftig sein?

  • Künftig öffentliche oder private Trägerschaft?
  • Beteiligung der Bevölkerung – dann ggf. Verein sinnvoll?
  • Einbringung des Denkmals in eine Stiftung?
  • Einbringung des Denkmals in eine bereits vorhandene Einrichtung?
  • Suche eines Investors sinnvoll?
  • Was ist mein/unser Anteil und was sind meine/unsere noch unausgesprochenen Hoffnungen? Was erwarten die Initiatoren des Projektes für sich?
  • Kann die öffentliche Hand überhaupt Folgekosten übernehmen und wenn ja, in welchem Umfang?
  • Welche Form ist später die beste, um Zuschüsse einzuwerben?
  • Hinweis: Bei der Entscheidung über die Trägerschaft sollte gezielt Rat eingeholt werden bei anderen Projekten oder bei einem erfahrenen Kulturberater. Es müssen zum einen die steuerlichen Fragen einbezogen werden, zum anderen gilt es, das Verhältnis Träger und Betreiber im Punkt der künftigen Mitsprache und Entscheidungsgewalt zu klären.
  • Besteht Gemeinnützigkeit, d.h. besteht ein öffentliches Interesse? Das Projekt erfüllt in diesem Falle seine Aufgaben ohne Gewinnabsicht. Es dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts. Er ist selbstlos tätig. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Es unterliegt damit der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 a Umsatzsteuergesetz. Die Regelung begünstigt öffentlich-rechtliche und private Kultureinrichtungen, denen der Status der Gemeinnützigkeit verliehen wurde. Die Erteilung der Befreiung ist Ländersache und erfolgt in den einzelnen Bundesländern in unterschiedlicher Zuständigkeit. Sie ist in Deutschland zwingend, wenn die Voraussetzungen dazu vorliegen.
  • Einrichtungen, die die Befreiung von der Umsatzsteuer erhalten, verlieren damit die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug. Dies wird dann zum Nachteil, wenn die Einrichtung erhebliche Vorsteuer (Umsatzsteuer) aus Eingangsrechnungen von Dienstleistern und Lieferanten hat.

2. Welche Lücke entsteht, wenn das Objekt doch noch abgerissen wird oder langsam verfällt? Wozu braucht die Welt dieses Denkmal?

  • Beschreibung der Besonderheit oder gar der Einzigartigkeit;
  • Verortung des Industriedenkmals im regionalen und überregionalen Kontext – wo gibt es bereits Ähnliches oder Ergänzendes?
  • Gibt es Teillösungen für das Gesamtprojekt, die den Wert des Denkmals nicht schmälern? Dies kann eine Lösung sein im Falle eines Scheiterns des Gesamtprojektes.

3.Welche Prioritäten müssen gesetzt werden? Was ist unser Wertmaßstab für künftigen Erfolg?

  • Wie weit ist öffentliche Zugänglichkeit möglich?
  • Falls eine Nutzung als Kultureinrichtung angestrebt wird: Haben hohe Besuchszahlen Priorität oder ist es vorrangig ein Kleinod mit besonderen Qualitätsansprüchen (was kein Widerspruch sein muss, aber sein kann).
  • Wie wichtig sind Einnahmen durch Eintritt, Verkauf, Vermietung oder partiellen Verkauf der Anlage, mithin: Wie hoch kann die Deckungsquote sein?

4. Was sind unsere Ressourcen?

  • an Wissen und Ideen;
  • an Kontakten und Partnern;
  • an eigenen finanziellen Mitteln;
  • an möglichen Zuwendungen von Stiftungen und aus der öffentlichen Hand für den Betrieb des Industriedenkmals (zum Erstinvest siehe oben).

5. Wer beschreibt und bebildert []Ausdruck] das Denkmal für Publikation / Internet / Pressemitteilungen so, dass damit für den ersten Schritt Mittel eingeworben werden können?

  • Eine Dokumentation sollte immer sehr früh beginnen (weiterführend dazu in Bestandsdokumentation);
  • Am schwierigsten ist der Start, vergleichbar dem Nullmoment bei Maschinen; er erfordert die größte Kraft – hier ist es gut, für potentielle Förderer frühzeitig ansprechendes Vorzeigematerial bereit zu halten.
  • Wie kann es genutzt werden? Weiterführend dazu in Nachnutzungsüberlegungen

6. Wie kann es genutzt werden? Ist eine Zwischennutzungsinnvoll?

7.Soll es ein bescheidenes Projekt bleiben oder eine ‚ganz große Nummer‘ werden?

  • Diese Entscheidung sollte frühzeitig fallen, und ebenso frühzeitig sollte die Politik vor Ort in die Planungen einbezogen werden, da eventuell Folgekosten durch die öffentliche Hand getragen werden müssen. Bei der frühen Richtungsentscheidung wird vermieden, dass sich in Eigendynamik das Projekt in eine Richtung entwickelt, die entweder überdimensioniert oder aber der Bedeutung des Industriedenkmals nicht angemessen erscheint. Ziel ist es, Stimmigkeit in der Bedeutung des Gebäudes und der Bedeutung seiner Nutzung zu erreichen.

Die Antworten auf diese Fragen kann man in kürzeren Abständen wieder hervor holen und überprüfen. Sie werden dann immer präziser.

Damit werden diejenigen Bereiche einbezogen, deren Klärung untrennbar mit der Schätzung der Folgekosten zusammen gehören. Es sind die Fragen der

Mit den drei Bereichen der Nachnutzung, der Trägerschaft und der Folgekosten ist man bereits bei der künftigen Wirtschaftlichkeit des Projektes angelangt ist.

Wirtschaftlichkeit wird hier nicht nur als reines Zahlenwerk verstanden, sondern beinhaltet auch die Fragen nach der künftigen Betriebsstruktur sowie nach Aufwand und Wirkung in der Betreibung des Objektes. Dies gilt auch, wenn keine finanzielle Gewinnabsicht oder Gewinnmöglichkeit besteht.

Die Antworten auf die 7 Fragen schaffen eine Basis, um eine erste überschlägige Folgekostenschätzung vorzunehmen. Es soll so sein, dass im Ergebnis die Höhe der zu erwartenden Folgekosten über die Frage der Nutzung (mit) entscheidet. Stehen mehrere Nutzungsmodelle zur Diskussion, ist eine modellhafte Kostenschätzung für alle Nutzungsarten sinnvoll. Im Folgenden werden Checklisten angeboten zur Bearbeitung, die im Einzelfall angepasst werden müssen.

  • Checkliste: Kostenschätzung Ausgaben – am Beispiel einer musealen Nutzung
  • Checkliste:  Zusammenfassung „Ausgaben“ nach übergeordneten Positionen
  • Checkliste: Kostenschätzung Einnahmen mit Tabelle:  Deckungsquote

Da die Modellhaushalte in die Zukunft gerechnet werden, sind für ein festzulegendes Stichjahr jeweils einzubeziehen:

  • bei kleineren Anschaffungen zu erwartende allgemeine Teuerungsrate;
  • Löhne, Gehälter und Werkverträge in Anlehnung an die geltenden Tarifverträge berechnen und ebenfalls anpassen;
  • die Teuerungsraten bei den Energiekosten höher ansetzen, zum Beispiel bei Energie in drei Jahren bis zu 30 %, hier im Einzelfall prüfen;
  • Unterhaltung technischer Anlagen: Hier ist bei öffentlicher Nutzung ein Aufschlag für Vandalismusschäden einzurechnen;
  • bei Vermietung ortsübliche Mieten und Chancen auf Vermietung einbeziehen (evtl. Leerstand);
  • prüfen, wo Fremdvergabe sinnvoll sein kann, z.B. Reinigung, Außenanlagen, Kasse, Shop, Führungen etc..

Weiterhin sind einzubeziehen die denkmalgerechten Pflegemaßnahmen.

 

Checkliste: Zusammenfassung „Ausgaben“ nach übergeordneten Positionen
 

Ausgaben

Kostenstellen nach Gruppen zusammengeführt

Modellhaushalt A

Modellhaushalt B

Modellhaushalt C

Mitarbeiter

 

 

 

Unterhaltung und Anschaffungen – Büroausstattung, kleine Reparaturen

 

 

 

Unterhaltung und Anschaffungen –

Medien und Gebühren

 

 

 

Sammlung, Ausstellungen, Fortbildungen

 

 

 

Gebäude / Mieten

 

 

 

Sonstiges

 

 

 

Gesamt

 

 

 

Checkliste: Kostenschätzung Ausgaben – am Beispiel einer musealen Nutzung

Betriebskosten Ausgaben

Modellhaushalt A

Modellhaushalt  B

Modellhaushalt C

Mitarbeiter

 

 

 

Personal

 

 

 

Honorare für Werkverträge

 

 

 

Sachverständigenkosten

 

 

 

Ausgaben für Zivildienst, jetzt Bürgerarbeit

 

 

 

Fremdvergabe im Bereich der Besucherbetreuung, z.B. Kasse und Bewachung

 

 

 

Zwischensumme

 

 

 

zzgl. x % Steigerung bis zum Jahr X

 

 

 

Zwischensumme

 

 

 

 

 

 

 

Unterhaltung und Anschaffungen – Büroausstattung, kleine Reparaturen

 

 

 

Lfd. Büroausstattung und Unterhaltungstechnik

 

 

 

Geräte- und Zimmerausstattungen

 

 

 

Drucksachen, Bürobedarf

 

 

 

Zwischensumme

 

 

 

Zzgl.x % Steigerung bis zum Jahr X

 

 

 

Zwischensumme

 

 

 

 

 

 

 

Unterhaltung und Anschaffungen – Medien und Gebühren

 

 

 

IT-Verträge, Server-Netz, sonstige IT-Leistungen

 

 

 

Postgebühren, Fernmeldegebühren

 

 

 

Rundfunk-, Kabel-, Fernsehgebühren

 

 

 

Bücher und Zeitschriften

 

 

 

Zwischensumme

 

 

 

zzgl. x % Steigerung bis zum Jahr X

 

 

 

Zwischensumme

 

 

 

 

 

 

 

Sammlung, Ausstellungen, Fortbildungen

 

 

 

Erwerb und Unterhalt von Kulturgut

 

 

 

allgemeiner sächlicher Betriebsaufwand (Ausstellungen, Veranstaltungen, kleinere Anschaffungen)

 

 

 

Öffentlichkeitsarbeit: Print – Anzeigen / Banner- und Plakataktionen (Druck und Aushang) / Internet 

 

 

 

Dienstreisen

 

 

 

Transportkosten, sofern nicht im Rahmen von Drittmittelprojekten

 

 

 

Zwischensumme

 

 

 

Zzgl.x% Steigerung bis zum Jahr X

 

 

 

Zwischensumme

 

 

 

 

 

 

 

Gebäude / Mieten

 

 

 

Heizung, Wasser, Energie, Abwasser

 

 

 

Unterhaltung baulicher Anlagen
/ Faktor siehe Pflegeplan

 

 

 

Unterhaltung technischer Anlagen
/ Faktor siehe Pflegeplan

 

 

 

Entsorgungsleistungen durch Eigenbetrieb

 

 

 

Mieten für Depots und andere Zwecke

 

 

 

Fremdvergabe, z.B.  Reinigung, Cafe, Shop, Pförtner, Hausmeister

 

 

 

Zwischensumme

 

 

 

Zzgl. x % Steigerung bis zum Jahr X
(außer bei Energie, Wasser, Strom, Abwasser dort  xxx  bzw. xxxx % eingerechnet)

 

 

 

Zwischensumme

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges

 

 

 

Kostenerstattung, z.B.  Feuerwehr

 

 

 

Umsatzsteuer – Zahllast

 

 

 

Zwischensumme

 

 

 

Zzgl. x % Steigerung bis zum Jahr X

 

 

 

Zwischensumme

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtsumme
in Euro, gerundet

 

 

 

Kostenschätzung Einnahmen  – am Beispiel einer musealen Nutzung

Hinweis: Schätzung der Besuchszahl und des Eintritts nicht zu hoch ansetzen; Spenden einbeziehen; Förderverein künftig vorhanden? 

Einnahmen Naturkundemuseum

Modellhaushalt A

Modellhaushalt B

Modellhaushalt C

Eintrittsgelder

 

 

 

Einnahmen aus Verkauf

 

 

 

Mieten und Pachten und sonstige Betriebseinnahmen

 

 

 

Drittmittelprojekt-

gebundene Einnahmen – durchschnittlich Ansatz p.a.

 

 

 

Einnahmen Betriebskosten-

erstattung und sonstige Kostenrückerstattung

 

 

 

Rückerstattung Umsatzsteuer Vorjahr

 

 

 

Erstattung für Ausgaben vom Bund (Zivi) – Bürgerarbeit 

 

 

 

Einnahmen Spenden direkt und durch

 Förderverein

 

 

 

Gesamtsumme Einnahmen

 

 

 

 

 

Tabelle:  Deckungsquote

Notwendiger Zuschuss und künftige Deckungsquote

Modellhaushalt A

Modellhaushalt A

Modellhaushalt A

Einnahmen

 

 

 

Ausgaben

 

 

 

Deckungsquote in
durch Einnahmen

 

 

 

Jährlicher Zuschuss

 

 

 

Im folgenden wird ein realistisches Beispiel vorgestellt, bei dem die Schätzung der Folgekosten für drei Nachnutzungsoptionen durchgeführt wurde (Details zum Beispiel).

      Nutzungsoption 1  Nutzungsoption 2  Nutzungsoption 3
Summe Einnahmen Euro netto                   +257.000 €                  +386.000 €                 +260.000 €
Summe Ausgaben  Euro netto -307.000 € -386.000 € -75.000 €
Differenz Euro   -50.000 €   – € 185.000 €

Erläuterungen zur Berechnung:

Die Einnahmen und Zuschüsse in Option 1 decken zu 80 Prozent die Betriebskosten. Eine Deckung ist nur durch höhere Zuschüsse zu erreichen. Zu erwartende Projektfördermittel und Spenden sind nicht einbezogen. Die Investitionskosten sind bei Option 1 am geringsten.

Die Einnahmen und Zuschüsse in Option 2 decken die Betriebskosten. Zu erwartende Projektfördermittel und Spenden sind nicht einbezogen. Modell 2 bietet der Bevölkerung die breiteste Angebotsstruktur, das Alte Kraftwerk – auch mit kleineren Beträgen – durch Spenden zu fördern. Dasselbe gilt für Zustiftungen aus Industrie und Gewerbe. Der ideelle Wert des Konzeptes ist hier am höchsten.

Option 3 mit rein gewerblicher Nutzung hat im Einnahmenbereich die beste Bilanz. Die Auslastung der Verpachtung mit 90 Prozent ist jedoch hoch angesetzt. Die Investitionskosten sind hier am höchsten, werden jedoch durch die Einbeziehung der Abrisskosten von 3 Mio. € reduziert. Eine Gemeinnützigkeit ist hier – im Gegensatz zu Option 1 und 2 – nicht gegeben. Der ideelle Wert des Konzeptes ist am geringsten.