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Erfassung, Sanierung und Betrieb der Kanalisation

Autoren:
Ulrich Stappert

Wie alle genutzten Flächen sind auch alte Industrieanlagen vollständig kanalisiert. Man findet die auch heute noch üblichen entwässerungsverfahren Misch- und Trennsystem. Im Mischverfahren ist nur ein Kanal vorhanden, der gleichzeitig Schmutzwasser und Niederschlagswasser ableitet und einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage zuführt. In Trennverfahren sind getrennte Schmutz- und Regenwasserkanäle vorhanden. In diesem Fall wird das Niederschlagswasser meist in ein nahegelegenes Oberflächengewässer eingeleitet. Meistens hat das Kanalnetz Schnittstellen mit der Produktionsschiene der Anlage, so kann beispielsweise der Kühlkreislauf einen Überlauf und zu Wartungszwecken eine vollständige Entleerungsmöglichkeit in das Kanalnetz besitzen. Auch können Behälter einen abgeflanschten oder abgeschieberten Ablauf besitzen, der im Reinigungsfall geöffnet wird und eine Entleerung in die Kanalisation ermöglicht. Meistens sind Unterlagen, die hierüber Auskunft geben können, nur sehr mühsam auffindbar oder schlicht nicht vorhanden. Die Kanalisation stellt sich zu Beginn der Untersuchungen als Black Box dar, die ihre Geheimnisse nur Stück für Stück preisgibt.

Auch nach der Außerbetriebnahme der Produktion muss die Entwässerung sichergestellt werden, solange Abwasser im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) anfällt. Gemäß § 54 WHG ist Abwasser

  • das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte Wasser und das bei Trockenwetter zusammen damit abfließende Wasser (Schmutzwasser)und das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). 

Die Abwasserbeseitigung regelt § 55.1 WHG:

  • Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.  

Dies wird im Zuge der Euphorie über das neue Industriedenkmal gerne außer Acht gelassen. Kanäle werden stiefmütterlich behandelt, man sieht sie nicht, sie kosten nur Geld und bringen nichts ein.

Zusätzlich wird aus § 60 WHG (Abwasseranlagen) abgeleitet, das Abwasseranlagen dicht zu sein haben. Weiteres regeln die Wassergesetze der Bundesländer. Der Erfassung und Sanierung der Kanalisation ist also besondere Aufmerksamkeit zu widmen, die nicht unerheblichen Kosten, die hierfür aufzuwenden sind, sind in die laufenden Kosten für den Erhalt der Gesamtanlage einzukalkulieren. Wie man einen Kanalbetrieb sicherstellt, der den Regeln der Technik entspricht, wird im Folgenden aufgezeigt.

Eine umfassende Darstellung der Abläufe, der zu beachtenden Gesetze, Erlasse, Verordnungen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften geben die Arbeitshilfen Abwasser der Oberfinanzdirektion Hannover, die für die Liegenschaften des Bundes erstellt wurden.