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Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

Autoren:
Kornelius Götz

Grundsätzlich ist die HOAI eine Verordnung, mit deren Hilfe das Planungshonorar berechnet werden kann – nicht die Kosten für Ausführungsleistungen. Sie gilt nur in Deutschland. Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Abweichungen sind nur in wenigen definierten Fällen zulässig.

Neben der Honorarberechnung gibt die HOAI eine Gliederung für einen Projektablauf vor: Die Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs wird in Deutschland nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in Leistungsphasen gegliedert. Die HOAI ordnet den Leistungsphasen einen bestimmten Anteil des Gesamthonorars des Architekten oder Ingenieurs zu. Die Leistungsphasen lauten:

  1. Grundlagenermittlung – Hierzu zählen die der eigentlichen Planung vorgeschalteten Maßnahmen und Überlegungen, insbesondere Gespräche mit dem Auftraggeber bzw. Bauherren. Die HOAI erwähnt als sog. Grundleistungen beispielsweise „Klären der Aufgabenstellung, Beraten zum gesamten Leistungsbedarf“ und als Besondere Leistungen „Bestandsaufnahme, Standortanalyse“
  2. Vorplanung mit Kostenschätzung
  3. Entwurfsplanung und Kostenberechnung
  4. Genehmigungsplanung
  5. Ausführungsplanung
  6. Vorbereitung der Vergabe, einschließlich Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen (LV)
  7. Mitwirkung bei der Vergabe inklusive Kostenanschlag
  8. Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
  9. Objektbetreuung

Die Gliederung in 9 Leistungsphasen ist auch jenseits der Honorarberechnung eine sehr gut Vorlage, um Projekte zu strukturieren (mehr dazu auch hier). In den verschiedenen Anlagen zur HOAI werden konkrete Informationen zum Inhalt der einzelnen Leistungsphasen gegeben, beispielsweise in Anlage 10.

Akltuell gültig ist die HOAI 2013, zahlreiche Informationen über das komplexe Thema rund um ddie HOAI und einen Onlinerechner zur Honorarermittlung hier.

HOAI 2013 Volltext
     
 

HOAI 2013 Volltext

Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI) in der Fassung vom 10.07.2013, in Kraft getreten am 17.07.2013.

 
     

 

Inhaltsverzeichnis
     
 

Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3  Leistungen und Leistungsbilder
§ 4 Anrechenbare Kosten
§ 5 Honorarzonen
§ 6  Grundlagen des Honorars
§ 7 Honorarvereinbarung
§ 8  Berechnung des Honorars in besonderen Fällen
§ 9  Berechnung des Honorars bei Beauftragung von Einzelleistungen
§ 10 Berechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfangs
§ 11 Auftrag für mehrere Objekte
§ 12 Instandsetzungen und Instandhaltungen
§ 13 Interpolation
§ 14 Nebenkosten
§ 15 Zahlungen
§ 16 Umsatzsteuer

Teil 2
Flächenplanung 
Abschnitt 1 Bauleitplanung

§ 17 Anwendungsbereich
§ 18  Leistungsbild Flächennutzungsplan
§ 19  Leistungsbild Bebauungsplan
§ 20  Honorare für Grundleistungen bei Flächennutzungsplänen
§ 21   Honorare für Grundleistungen bei Bebauungsplänen
Abschnitt 2 Landschaftsplanung
§ 22 Anwendungsbereich
§ 23  Leistungsbild Landschaftsplan
§ 24  Leistungsbild Grünordnungsplan
§ 25  Leistungsbild Landschaftsrahmenplan
§ 26  Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan
§ 27  Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan
§ 28  Honorare für Grundleistungen bei Landschaftsplänen
§ 29  Honorare für Grundleistungen bei Grünordnungsplänen
§ 30  Honorare für Grundleistungen bei Landschaftsrahmenplänen
§ 31   Honorare für Grundleistungen bei Landschaftspflegerischen Begleitplänen
§ 32   Honorare für Grundleistungen bei Pflege- und Entwicklungsplänen
Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume
§ 33  Besondere Grundlagen des Honorars
§ 34  Leistungsbild Gebäude und Innenräume
§ 35  Honorare für Grundleistungen bei Gebäuden und Innenräumen
§ 36  Umbauten und Modernisierungen von Gebäuden und Innenräumen
§ 37 Aufträge für Gebäude und Freianlagen oder für Gebäude und Innenräume
Abschnitt 2 Freianlagen
§ 38  Besondere Grundlagen des Honorars
§ 39  Leistungsbild Freianlagen
§ 40  Honorare für Grundleistungen bei Freianlagen
Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke
§ 41 Anwendungsbereich
§ 42  Besondere Grundlagen des Honorars
§ 43  Leistungsbild Ingenieurbauwerke
§ 44  Honorare für Grundleistungen bei Ingenieurbauwerken
Abschnitt 4 Verkehrsanlagen
§ 45 Anwendungsbereich
§ 46  Besondere Grundlagen des Honorars
§ 47  Leistungsbild Verkehrsanlagen
§ 48  Honorare für Grundleistungen bei Verkehrsanlagen
Teil 4
Fachplanung
Abschnitt 1 Tragwerksplanung

§ 49 Anwendungsbereich
§ 50  Besondere Grundlagen des Honorars
§ 51  Leistungsbild Tragwerksplanung
§ 52  Honorare für Grundleistungen bei Tragwerksplanungen
Abschnitt 2 Technische Ausrüstung
§ 53 Anwendungsbereich
§ 54  Besondere Grundlagen des Honorars
§ 55  Leistungsbild Technische Ausrüstung
§ 56  Honorare für Grundleistungen der Technischen Ausrüstung
Teil 5
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 57 Übergangsvorschrift
§ 58 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1 Beratungsleistungen
Anlage 2 Grundleistungen im Leistungsbild Flächennutzungsplan
Anlage 3 Grundleistungen im Leistungsbild Bebauungsplan
Anlage 4 Grundleistungen im Leistungsbild Landschaftsplan
Anlage 5 Grundleistungen im Leistungsbild Grünordnungsplan
Anlage 6 Grundleistungen im Leistungsbild Landschaftsrahmenplan
Anlage 7 Grundleistungen im Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan
Anlage 8 Grundleistungen im Leistungsbild Pflege- und Entwicklungsplan
Anlage 9 Besondere Leistungen zur Flächenplanung
Anlage 10 Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Besondere Leistungen, Objektlisten 
Anlage 11 Grundleistungen im Leistungsbild Freianlagen, Besondere Leistungen, Objektliste 
Anlage 12 Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen, Objektliste
Anlage 13 Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Besondere Leistungen, Objektliste 
Anlage 14 Grundleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung, Besondere Leistungen, Objektliste
Anlage 15 Grundleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Besondere Leistungen, Objektliste

 
     

Teil 1
Allgemeine Vorschriften

 

 

§1 Anwendungsbereich 
Diese Verordnung regelt die Berechnung der Entgelte für die Grundleistungen der Architekten und Architektinnen und der Ingenieure und Ingenieurinnen (Auftragnehmer oder Auftragnehmerinnen) mit Sitz im Inland, soweit die Grundleistungen durch diese Verordnung erfasst und vom Inland aus erbracht werden.

Abbildung mit Inhaltsverzeichnis und Zitat von §1 Anwendungsberecih (HOAI) aus http://www.hoai.de