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Pflegeplan

Pflegeplan

Autoren:
Jens Daube

Prioritätenplan als gewichtete Handlungsanweisung für das Pflegewerk Hochbau Bildurheberrechte: Jens Daube, planinghaus architekten bda

Die Bewirtschaftung von Industriedenkmalen großen Maßstabs ist in der Regel vor allem vom Umfang der jährlichen finanziellen Zuwendungen abhängig und muss flexibel auf die sich dynamisch verändernden (politischen) Rahmenbedingungen reagieren können. Schon für die Beantragung bzw. bei der Verteilung von Finanzmitteln ist der Nachweis eines Pflege- bzw. Managementplans für die bauliche Unterhaltung sehr hilfreich oder wird inzwischen von den Fördermittelgebern zwingend voraus gesetzt.

Die Aufstellung eines solchen Pflege- oder Managementplans setzt bereits eine Reihe von Weichenstellungen für das Industriedenkmal voraus: So muss beispielsweise darüber befunden worden sein,

  • ob die Gesamtheit oder nur Teile des Ensembles langfristig erhalten werden sollen, (mehr in Steuerungmöglichkeiten und der aktiven Planung von Verlust Rückbau)
  • in welchem Umfang eine vor dem Beginn des Bauunterhalts anzusetzende Erstinstandsetzung nötig und finanzierbar ist (mehr in Erstinvestitionen – Folgekosten)
  • oder welche Objekte überhaupt einer Nachnutzung zugeführt werden können bzw. welche Objekte für eine Nachverwertung prinzipiell ungeeignet sind.

Das Konzept eines Pflegeplans für denkmalgeschützte technische Gebäude und Anlagen verfolgt zunächst das Ziel, einen einmal erreichten Status Quo nach Erstinstandsetzung zu sichern und konsequent so weiter zu entwickeln, dass ein langfristiger Erhalt möglich ist. Um die meist große Zahl von Objekten innerhalb von technischen Großdenkmalen und deren unterschiedliche Anforderungen an einen baulichen Unterhalt strukturieren zu können, ist die bereits im Kapitel „Erstinvestition“ beschriebene akkurate Zustandsanalyse von grundlegender Bedeutung. Gefährdungen der Standsicherheit oder der Verkehrssicherheit können insbesondere in frei zugänglichen Anlagen nicht toleriert werden, da Gefahrenfreiheit die Grundbedingung für jegliche Art von Bewirtschaftung darstellt (Stillgelegte Industrieanlagen zugänglich machen). Daher besteht eine weitere übergeordnete Zielstellung eines Pflegeplans in der kontinuierlichen Behebung aller festgestellten Schäden im Sinne einer denkmalgerechten Sicherung bzw. Erneuerung.

Prinzipiell können zur Aufstellung eines Pflegeplans bereits vorliegende industriearchäologische Dokumentationen oder Denkmalbewertungen genutzt, bedarfsorientiert aktualisiert und falls erforderlich um den Aspekt Schadensfeststellung und Schadensbehebung erweitert werden. Ist dabei die Struktur eines Schadenskatasters ohnehin neu aufzusetzen, können weitere Parameter festgelegt werden, die sich in der Praxis der Bauunterhaltung bereits bewährt haben: So sollten für einen schnellen Zugriff alle zentralen Informationen zum Zustand des jeweiligen Objekts dem Schadensbericht voran gestellt werden. Weiterhin kann die Auffindbarkeit der verzeichneten Schäden sehr erleichtert werden, indem die einzelnen Sachverhalte beschrieben, aber auch fotografisch dokumentiert werden. Schließlich sind vor allem große Anlagen in sinnfällige Baugruppen aufzuteilen, so dass diese dann nacheinander abgearbeitet werden können.

Kernstück einer solchen Datensammlung und Handlungsanweisung für den kontinuierlichen Bauunterhalt stellt ein so genannter Prioritätenplan dar, in dem die wichtigsten Informationen objektbezogen und vergleichend einander gegenüber gestellt werden. Hier können Bewertungen zum Zustand der Objekte und ihrer verschiedenen Baugruppen im Hinblick auf die Gefährdungen der Stand- und der Verkehrssicherheit sowie im Hinblick auf die allgemeine Schadhaftigkeit vorgenommen werden. Eine abgestufte Bewertung der Schäden gibt dabei Hinweise auf eine sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen zu ihrer Behebung. Zudem sollten hier, insbesondere bei großen und unübersichtlichen Anlagen, Aussagen über eventuell vorhandene Nachnutzungen und einen Zyklus für zukünftige Revisionen hinterlegt werden. Die grafische Aufbereitung einzelner Sachverhalte, z.B. indem Informationen, die Handlungsbedarf erzeugen, mit Signalfarben hervor gehoben werden, ist dabei wünschenswert.

Funktionserweiterungen eines solchen Steuerungsinstruments sind durch den Einsatz neuer Medien möglich und können beispielsweise als internetbasierte Datenbank eine Arbeitsplattform für alle an der Erhaltung Beteiligten zur Verfügung stellen. Die ständige Aktualisierung und intensive Pflege der gemeinsamen genutzten Informationen unterstützt dabei die Konzeptfindung, dient aber zugleich auch der Steigerung des Wirkungsgrades der zur Verfügung stehenden Mittel.

Aus verschiedenen Gründen kann es schließlich notwendig werden, nicht nur den Erhalt des Ganzen, sondern auch den Verlust von Teilen des Denkmals zu betrachten und einem Planungsprozess zu unterziehen. Um eventuell erforderliche Rückbauten oder Entfeinerungen strukturieren zu können, ist ebenfalls die vergleichende Betrachtung von Erhaltungszuständen und prognostizierter Verfallsgeschwindigkeit erforderlich. Hierzu sind die bedrohten Denkmalbestandteile einer zyklischen Revision in Anlehnung an die Wartung von Verkehrsbauwerken zu unterziehen und die gewonnenen Erkenntnisse kontinuierlich in das Pflegewerk einzuarbeiten. Sind also beispielsweise die verfügbaren finanziellen Mittel nicht ausreichend um eine umfassende Erhaltung des Denkmals in allen seinen Bestandteilen zu ermöglichen, können so doch Strategien zur nachhaltigen Verwendung der Ressourcen erarbeitet und in Alternativen einander vergleichend gegenüber gestellt werden. Weiterführend dazu in Kapitel Planung von Verlusten (Rückbau, „Reduzierung“ von nicht erhaltungsfähigen Bauteilen) in Übereinstimmung mit der Denkmalpflege.

Andere Dateien:

Aktionsplan und Monitoring, Dokumentation und Pflegewerk, in: Schall und Rauch. Industriedenkmäler bewahren, LVR 2017.