Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen
Autoren:
Kornelius Götz
Grundsätzlich ist die HOAI eine Verordnung, mit deren Hilfe das Planungshonorar berechnet werden kann – nicht die Kosten für Ausführungsleistungen. Sie gilt nur in Deutschland. Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Abweichungen sind nur in wenigen definierten Fällen zulässig.
Neben der Honorarberechnung gibt die HOAI eine Gliederung für einen Projektablauf vor: Die Gesamtleistung eines Architekten oder Ingenieurs wird in Deutschland nach der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) in Leistungsphasen gegliedert. Die HOAI ordnet den Leistungsphasen einen bestimmten Anteil des Gesamthonorars des Architekten oder Ingenieurs zu. Die Leistungsphasen lauten:
- Grundlagenermittlung – Hierzu zählen die der eigentlichen Planung vorgeschalteten Maßnahmen und Überlegungen, insbesondere Gespräche mit dem Auftraggeber bzw. Bauherren. Die HOAI erwähnt als sog. Grundleistungen beispielsweise „Klären der Aufgabenstellung, Beraten zum gesamten Leistungsbedarf“ und als Besondere Leistungen „Bestandsaufnahme, Standortanalyse“
- Vorplanung mit Kostenschätzung
- Entwurfsplanung und Kostenberechnung
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Vergabe, einschließlich Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen (LV)
- Mitwirkung bei der Vergabe inklusive Kostenanschlag
- Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
- Objektbetreuung
Die Gliederung in 9 Leistungsphasen ist auch jenseits der Honorarberechnung eine sehr gut Vorlage, um Projekte zu strukturieren (mehr dazu auch hier). In den verschiedenen Anlagen zur HOAI werden konkrete Informationen zum Inhalt der einzelnen Leistungsphasen gegeben, beispielsweise in Anlage 10.
Akltuell gültig ist die HOAI 2013, zahlreiche Informationen über das komplexe Thema rund um ddie HOAI und einen Onlinerechner zur Honorarermittlung hier.
Abbildung mit Inhaltsverzeichnis und Zitat von §1 Anwendungsberecih (HOAI) aus http://www.hoai.de