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Präqualifikation

Präqualifikation

Autoren:
Kornelius Götz

Die Suche nach einem geeigneten Auftragnehmer erfolgt durch ein Präqualifizierungsverfahrens für diejenigen, die als Bieter zugelassen werden.
Das Präqualifizierungsverfahren ist formal. Die Auswahl der zu berücksichtigenden Bieter erfolgt nach folgenden Kriterien:
  • Präqualifierung der Organisation und Qualifikationen ihrer Schlüsselpersonen: Vorlage eines Nachweises von öffentlichen Stellen oder anderen (Berufsverbände usw.);
  • in Abwesenheit von Nachweisen oder sonstiger Qualifikationen bei Einzelpersonen: durch ihren Lebenslauf;
  • Nachweis der einschlägigen Erfahrungen durch Referenzen, die aus vergleichbaren Projekten stammen und ggf. aus einem aktuellen Zeitraum stammen (zum Beispiel aus den vergangenen drei Jahren);
  • verfügbare Ressourcen: technische, personelle, finanzielle und administrative;
  • Einhaltung der geforderten Sicherheitsbestimmungen (z.B. Sachkundenachweis bei Arbeiten mit Asbest gem. TRSG 519 etc.);
  • Verpflichtung zur Einhaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen;
  • Nachweis einer ausreichenden Versicherung (Berufshaftpflicht).

Nur wenn ein Bieter seine Präqualifikation erfolgreich nachgewisen hat, wird er zur zweiten Verfahrensstufe – dem Angebotsverfahren – zugelassen. Die Grundlage des Angebotsverfahrens ist eine Leistungsbeschreibung.