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Hydraulischer Zustand

Autoren:
Ulrich Stappert

Eine Zustandserfassung kann nur dann als Grundlage für eine Sanierung dienen, wenn sichergestellt ist, dass das Netz auch hydraulisch den Anforderungen entspricht. Z. B. können baulich einwandfreie Kanäle aus hydraulischen Gründen zu erneuern sein oder schadhafte Kanäle müssen gar nicht repariert oder renoviert werden, da sie aus hydraulischen Gründen zu erneuern sind. Daher ist ein Nachweis mit einem instationären (= hydrodynamischen) Modell vorzunehmen (s. DWA-A 1181) und DIN 1986-1002)). Mit diesem Verfahren können zuverlässig die hydraulischen Schwachpunkte aufgezeigt werden, die zwingend in eine Sanierungsplanung einfließen müssen. Bei Liegenschaften mit einer befestigten Fläche von mehr als 3 ha ist in NRW das Vorgehen mit der zuständigen Behörde abzustimmen (s. SüwVO Abw3)).

Der hydraulische Nachweis ermöglicht außerdem die Ermittlung von Einleitungsmengen in die öffentliche Kanalisation oder Wasserläufe, die zu beantragen sind (s. Kapitel Kanalbetrieb), auch können erforderliche Retentionsmaßnahmen mit diesem Verfahren kostengünstig dimensioniert werden. In der Regel fallen Retentionsvolumina auf diese Weise geringer aus als nach BWK Merkblatt 3/Merkblatt 74).

1Arbeitsblatt DWA-A 118 Hydraulische Bemessung und Nachweis von Entwässerungssystemen, Herausgeber: ATV-DVWK Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.

2DIN 1986-100: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056

3Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen – Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw vom 17.10.2013, auf Grund des § 60 Absatz 2 und des § 61 Absatz 2 des Landeswassergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz) 

4BWK-Merkblatt 3 Ableitung von immissionsorientierten Anforderungen an Misch- und Niederschlagswassereinleitungen unter Berücksichtigung örtlicher Verhältnisse (November 2007) und BWK-Merkblatt 7: Detaillierte Nachweisführung immissionsorientierter Anforderungen an Misch- und Niederschlagswassereinleitungen gemäß BWK-Merkblatt 3 (November 2008), Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau e. V., www.bwk-bund.de, nicht bundeseinheitlich als a.a.R.d.T. eingeführt.