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Erstellen von Leistungsverzeichnissen

Autoren:
Kornelius Götz

Leistungen definieren: das Leistungsverzeichnis
Um die geplanten Maßnahmen in geeigneter Weise durchzuführen, muss eine detaillierte Leistungsbeschreibung für die geforderten Arbeiten erstellt werden:  das ist  das sogenannte Leistungsverzeichnis (LV). Um es zutreffend aufstellen zu können, braucht es Fachwissen über 
  • die Art des Objekts,
  • die Art der Arbeit,
  • geeignete Bieter.
Wenn das notwendige Fachwissen zur Aufstellung des Leistungsverzeichnisses nicht vorhanden ist, muss dafür ein Experte mit einschlägiger Erfahrung gesucht werden. Dafür kann ebenfalls die in Ausschreibungsverfahren beschriebene Methode verwendet werden.
 
Aufstellen eines Leistungsverzeichnisses
Beim Aufstellen eines Leistungsverzeichnisses (LV) ist Folgendes zu berücksichtigen:
  • ob es formale Voraussetzungen für die Auftragsvergabe gibt (z. B. im öffentlichen Auftragswesen), hier vor allem die finanziellen Schwellenwerte, in die das Projekt einzuordnen ist;
  • ob zur Hauptleistung zusätzliche Leistungen erforderlich sind wie Schutzverpackungen, Gerüstbau und / oder Transportleistungen: sollen sie Bestandteil des LV sein oder soll dafür ein eigenes LV erstellt werden?
  • alle gesundheits- und sicherheitstechnischen Anforderungen, die bei der Ausführung absehbar sind;
  • Vorqualifizierungsanforderungen (Versicherungsnachweis, berufliche und technische Qualifikationen etc.) und wie diese Auswahlprozess beeinflussen können;
  • der Maßstab zur Bewertung und zum Vergleich der Bieter.
Die Grundkomponenten eines Leistungsverzeichnisses umfassen:
  • Beschreibung des Objektes, das bearbeitet werden soll;
  • Beschreibung des Standorts und des Kontextes der Leistungen;
  • Beschreibung des Erhaltungs- und/oder Restaurierungsziels;
  • Beschreibung der durchzuführenden Leistungen (Leistungspositionen): dies ist der Hauptpunkt in jedem LV;
  • Zeitraum für die Fertigstellung der Arbeit;
  • Art und Umfang der Dokumentation der Leistungen;
  • geschätzter Versicherungswert.
Darüber hinaus sollte das Leistungsverzeichnis unabhängig von der Vergabeart Folgendes enthalten:
  • eine Frist für die Angebotsabgabe und die Stelle, bei der das Angebot abgegeben werden soll;
  • ob eine Stundenverechnung und/oder ein Festpreis bezahlt wird;
  • ob eine Aufschlüsselung der Kosten in das Angebot aufgenommen werden soll oder nicht;
  • allgemeine Vertragsbedingungen des Auftraggebers;
  • ob Unteraufträge zulässig sind;
  • besondere Voraussetzungen für förderungswürdige Unternehmer.
Unter bestimmten Umständen kann eine Leistungsbeschreibung einige oder alle der folgenden administrativen Elemente enthalten:
  • eine Angabe des Maximalwertes des Auftragsvolumens;
  • einen  Hinweis darauf, wie die Qualität eines Angebotes bewertet wird;
  • Zugänglichkeit zum Ort der Leistungen, benötigte Infrastruktur etc..
Allgemeine Hinweise zur Erstellung eines Leistungsverzeichnisses finden sich auch in DIN 18299: 2016 .